Diskussion:Volljurist

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von HolgerB
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Hat der Dr. jur auch automatisch die Befähiggung zum Richteramt? Was ist wenn ein Halbjurist das erste Staatsexamen schafft, promoviert aber durch die zweite Staatsprüfung fällt?91.62.211.150 11:56, 23. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Ph. Mevius 23.03.2009

Nein, die Promotion befähigt nicht zum Richteramt (§ 5 DRiG).--HolgerB 19:10, 23. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Wird dann der Doktor auch vergeben, wenn das 2. Staatsexamen nicht absolviert wird. Der Doktor ist der Weg zum Professor. Ich wollte mal die rechtlichen Situationen wissen. Das erste Examen ist ein Uniabschluß, das zweite wird vor Richtern absolviert.91.62.217.73 08:24, 24. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Ph. Mevius 24.03.2009

Zur Promotion reicht das erste Staatsexamen aus. Das zweite ist im Grunde nur die Befähigung für den höheren Dienst bzw. für das Richteramt--HolgerB 19:15, 24. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Und der Professor, der auf den Doktor aufbaut? Oder Muß der Professor "alles drei" haben - Erstes + Zweites Staatsexamen und den Doktor der Rechtswissenschaften?

Ph. Mevius 91.62.201.147 10:42, 25. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Professor baut nicht auf den Doktor auf. Das ist nämlich kein akademischer Grad. Aber abgesehen davon ist eine Berufungsvoraussetzung normalerweise die Promotion. Ich würde sagen, es kommt darauf an: Es gibt auch Fachbereiche, z.B. Rechtsgeschichte, bei denen der Professor nicht mal Jurist ist. Der normale Jura-Professor ist aber in der Regel Volljurist.--HolgerB 19:26, 27. Mär. 2009 (CET)Beantworten