Diskussion:Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten

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Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von 79.218.238.139 in Abschnitt Microsoft Office 365 etc.
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Ich finde, es sollte noch der Bundestrojaner eingebracht werden, da dieser dann ja auch illegal ist.(nicht signierter Beitrag von 84.46.63.23 (Diskussion) )

Wird er nicht sein, aber das brauchen wir hier nicht zu diskutieren. Online-Durchsuchung befasst sich mit dem „Bundestrojaner“. --Skyman gozilla 13:14, 1. Feb. 2008 (CET)Beantworten




Siehe auch die Diskussion auf der 25C3-3028 http://video.google.de/videoplay?docid=379664376724455505 --91.12.122.64 18:54, 3. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Aktuelle Rechtssituation[Quelltext bearbeiten]

siehe Heise dazu, da der dortige Redaktuer eine Selbstanzeige gestellt hat, die wegen 'lauterem Motiv' der Inverkehrbringung von der Staatsanwaltschaft abgelehnt wurde... --80.133.115.111 20:15, 19. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Ist doch schon drin...-Pelzi 22:34, 19. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Stimmt, sorry, liegt aber an der falschen Chronologie: Ich sah in der Einleitung zum vorletzten(!) Absatz, dass dieser von 2008 handelt und danach nichts relevantes dazu mehr kam - vielleicht durch Umstellung des davorliegenden Artikels auf das relevante Entscheidungsdatum, nicht auf das Eingabedatum... --80.133.121.18 18:05, 20. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

erledigt. --MathiasNest (Diskussion) 13:48, 22. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Moviestarplanet - hilfe bei hackern[Quelltext bearbeiten]

Also, ich brauche mal eure Hilfe... ich bin 11 Jahre alt und habe ein teilweise "sinnloses" onlinespiel. Es ist Moviestarplanet :) viele von euch werden jetzt denken: cool dass hab ich auch und viele Eltern werde jetzt denken: oh nein, nicht dass schon wieder :D aber um zum punkt zu kommen: eine ehemalige Freundin von mir hat mich darauf gehackt... sie hatte mir eigentlich versprochen, mich darauf vip zu machen... hat dann aber mein Passwort geändert... ich kenne ihren vor- und Nachnamen und weiß wo sie wohnt... aber ich weiß nicht, was ich tun soll, denn die genaue Adresse kenne ich nicht, sondert nur die Stadt (und die ist leider sehr groß) also will ich jetzt alle Juristen, Anwälte, Richter und andere Rechtsleute hören: helft mir, und sagt mir, was ich tun kann, denn leider habe ich ihr so sehr vertraut... da habe ich ihr mein Passwort gesagt... also jetzt an alle Rechtsleute: helft mir und sagt mir, was ich tun kann :) (nicht signierter Beitrag von Christelle (Diskussion | Beiträge) 16:43, 13. Jun. 2014 (CEST))Beantworten

Situation in der Schweiz – Direkt-Links zu einschlägigen Gesetzes-Artikeln[Quelltext bearbeiten]

Ich fände es sehr praktisch, direkt-Links zu den erwähnten einschlägigen Gesetzes-Artikeln in jenem Abschnitt zu haben. Bei einem Gesetztestext handelt es sich zwar wohl um eine Primärquelle, aber diese ist hier so relevant, dass es meiner Meinung nach nicht genügt, nur auf Sekundär- oder gar Tertiär-Quellen zu verweisen.

Das wären:

Sollten die Artikel direkt wo wie im Fliesstext erwähnt sind verlinkt werden oder gehört das in die Fussnoten unter "Einzelnachweise"?

--das-g (Diskussion) 18:13, 6. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Verwendung von nach §202c strafbarer Software durch Behörden[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel fehlt m.E.n. der Hinweis darauf, dass auch das BKA sowie die "Staatsschutz-" Abteilungen der Polizei Software herstellen lassen und verwenden, um genau den in §202a-c beschriebenen Straftatbestand zu erfüllen. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kann eine Straftat nicht durch eine weitere Straftat verfolgt oder geahndet werden. --79.218.238.139 11:20, 5. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Microsoft Office 365 etc.[Quelltext bearbeiten]

Allein der Betrieb von Microsoft Office in Unternehmen bietet den Adminstratoren mit ihren Microsoft-Certified-Schlagmichtod-Plaketten an den Wänden umfangreiche Möglichkeiten, ihre Kollegen (die noch dazu das Gehalt dieser Administratoren erwirtschaften müssen) auszuspionieren: Wann wurde welche Software gestartet, wo wurde sich an einem System angemeldet, welche Lizenzpflichtige Software wurde installiert, etc. pp. Selbst die Option, bei jedem Login ein Foto des sich gerade anmeldenden Benutzers mit der Webcam zu machen und dieses an einen entsprechenden Server zu senden, wurde bereits von vielen Administratoren benutzt.

Dies ist für mich keine "gutwillige" Aktion - auch wenn einer argumentieren will, dass es allein der Sicherheit des Unternehmens (hahaha) zuträgt - und daher offensichtlich nach §202a-c strafbewährt. --79.218.238.139 11:26, 5. Jun. 2023 (CEST)Beantworten