Diskussion:Wahlrecht (Hamburg)

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Mitredner in Abschnitt Verständlichkeit
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Verständlichkeit[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel bringt zwar eine sehr detaillierte Geschichte der Wahlrechtsreform. Es fehlt aber m.E. ein zusammenfassender Paragraph zur Erklärung des aktuell gültigen Wahlrechts. Dieser müsste bei einem Artikel "Wahlrecht (Hamburg)" aber sogar obenanstehen. Gerade jetzt wollen sich viele Hamburger aus aktuellem Anlaß über das Wahlrecht informieren, hier aber werden sie allein gelassen. Ich jedenfalls werde aus dem Artikel überhaupt nicht schlau und weiß nun noch immer nicht, wie ich zu wählen habe. N.W. (nicht signierter Beitrag von 217.9.41.146 (Diskussion) 14:31, 25. Jan. 2011 (CET)) Beantworten

Hat man nicht für die Landesliste nur eine Stimme?????? siehe unten???? Es ist nicht richtig, dass elektronische Wahlverfahren zwingend für die Auszählung nötig sind. In anderen Gemeinden wird dies bereits praktiziert.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 80.171.47.100 (DiskussionBeiträge) 0:00, 17. Feb 2008) Petar Marjanovic 00:01, 17. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Nein, man hat für jeden Wahlzettel (-heft) (bis zu) 5 Stimmen. Jeweils für Bürgerschaft und Bezirksversammlung einmal Wahlkreis und einmal Landesliste, zusammen zwanzig Stimmen.

Mir fehlt die Information, wie Stimmen für die Landesliste im Verhältnis zu Stimmen für Einzelbewerber stehen, ab wann also die Landesliste dem Einzelbewerber vorgezogen wird und umgekehrt. Weiß das jemand zu erklären?
Habe jetzt doch selbst einmal ins Gesetz geschaut, bin aber nicht sicher, ob ich es richtig verstanden habe:
1. Bei den Wahlkreisplätzen (71 von mind. 121) kann man nur für Einzelpersonen abstimmen, nicht für eine Liste. Die Reihenfolge der Kandidaten auf dem Stimmzettel entscheidet ausschließlich, wenn von zwei einzelstimmgleichen Kandidaten der selben Partei nur eine/r in die Bürgerschaft einziehen darf. 2. Bei den Listenplätzen (die übrigen) werden anteilig so viele Plätze über die Listenreihenfolge vergeben, wie es dem Verhältnis von (Stimmen für die Gesamtliste) zu (Summe der Stimmen für Einzelkandidaten) entspricht. Die jetzt noch verbliebenen Plätze für die Liste werden an die erfolgreichsten, nicht schon über den Wahlkreis oder die Liste eingezogenen Kandidaten vergeben. Bitte um Bestätigung oder Korrektur, dann gerne einbauen! (nicht signierter Beitrag von 85.177.163.186 (Diskussion) 22:02, 2. Feb. 2011 (CET)) Beantworten

Zur besseren Verständlichkeit und damit man nicht die ganze Historie lesen muss, wenn man das Hamburger Wahlrecht in seinen Grundzügen verstehen möchte, habe ich eine Zusammenfassung vorweggestellt, aber den übrigen Text erstmal so stehen lassen. Gruß --Mitredner (Diskussion) 16:24, 14. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Verständlichkeit - Wahlrecht 2011[Quelltext bearbeiten]

In dem Artikel fehlt sowas wie dies: Bei den vorgezogenen Hamburger Neuwahlen 2011 finden zwei Wahlen gleichzeitig statt, die Wahl zur Hamburger Bürgerschaft und die Wahl zu den Bezirksversammlungen. Der Wähler hat zusammen zwanzig Stimmen, zehn für die Bürgerschaftswahl und zehn für die Wahl zu den Bezirksversammlungen.

Die zehn Stimmen, die der Wähler für die Wahlen zur Hamburger Bürgerschaft hat, teilen sich in zwei Blocks zu je fünf Stimmen auf. Mit den ersten fünf Stimmen wählt er aus der Landesliste entweder eine Liste (=Partei) insgesamt oder er verteilt diese Stimmen auf einen oder auf mehrere unterschiedliche Bewerber, die sich für die Bürgerschaft zur Wahl stellen. Die zweiten fünf Stimmen verteilt er auf einen oder auf mehrere unterschiedliche Bewerber seines Wahlkreises, - für diese zweiten fünf Stimmen ist eine einheitliche Vergabe an eine Partei (also ohne eine Zuordnung der Kreuze zu bestimmten einzelnen Bewerbern) nicht möglich.

Für die zweiten zehn Stimmen, die der Wähler für die Wahlen zur Bezirksversammlung seines Wohnorts in Hamburg hat, gilt dasselbe in entsprechender Weise.

2011 finden die Wahlen zur Bürgerschaft und die Wahlen zu den Bezirksversammlungen am gleichen Tage statt. Zu spätere künftigen Wahlterminen verhält es sich dann wie in den übrigen Bundesländern Deutschlands auch, wo Kommunalwahlen und Landtagswahlen auch zu verschiedenen Terminen stattfinden, damit lokale Verhältnisse nicht zu sehr von überregionalen Partei-Erwägungen beeinflusst werden.

Mehr in der Broschüre des Hamburgischen Landeswahlamts unter http://www.hamburg.de/contentblob/2710688/data/wahlrechtbroschuere-2011.pdf.

Ich hätte dies auch gleich in den Artikel einpflegen können, habe auf dumme Kommentare beschränkter Wikipedia-Wichtigtuer-Administratoren aber keine Lust, - deshalb hier. --84.142.146.228 00:46, 26. Jan. 2011 (CET)Beantworten

stimmenzahl hamburger bürgerschaftswahl[Quelltext bearbeiten]

es ist schlicht falsch, dass jeder wahlberechtigte 10 stimmen hat; er hat 6, eine für die landesliste und 5 für die wahlkreisliste.

knut holzscheck

Dieser Eintrag betrifft das Wahlrecht einer früheren Bürgerschaftswahl, nicht 2011. --84.142.146.228 00:50, 26. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Aktualität[Quelltext bearbeiten]

Der letzte Satz des Artikels ist: "Wenn ein Volksentscheid zustande kommt, dann findet dieser am 27. September 2009 (parallel zur Bundestagswahl) statt." Die Bundestagswahl ist jetzt vorbei. Eine Aktualisierung wäre sinnvoll. Atompilz 17:31, 18. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Bezirksversammlungen[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht, die 5%-Hürde wäre auf Bezirksebene abgeschafft. Das ist falsch. Sie wurde lediglich auf 3% gesenkt. (nicht signierter Beitrag von 85.177.130.139 (Diskussion) 02:10, 5. Okt. 2011 (CEST)) Beantworten

Danke für den Hinweis (besser spät als nie antworten :) ).

Einige Links zum Thema (das 15. Gesetz zur Änderung des Landesverfassung Hamburgs fehlt noch direkt) Initiative: Seite 2 http://www.hamburg.de/contentblob/4248542/data/aenderungsgesetz-und-begruendung-der-initiatoren.pdf mit Gesetzesbegründung

Seite 16 http://www.hamburg.de/contentblob/2062200/data/rechtsgrundlagen-fuer-die-hamburg-wahlen-2011.pdf verlinkt auf http://www.hamburg.de/wahlrecht/103336/rechtsgrundlagen.html

Hamburger VerfG http://justiz.hamburg.de/contentblob/4272754/data/hverfg-4-13.pdf Zusammenfassung: http://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA140200552&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp Kläger: http://hh.mehr-demokratie.de/hh_newseinzelansicht.html --Alberto568 (Diskussion) 11:46, 27. Feb. 2014 (CET)Beantworten