Diskussion:Waldburg-Wolfegg

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Warum sind hier saemtliche Zeitspannen in dem Format JJJJ-+JJJJ angegeben? --Montauk 23:18, 14. Nov 2004 (CET)

Aha, ein Sterbekreuz ist das also. Sollte es dann konsequenterweise nicht *JJJJ-†JJJJ heißen? --Montauk 11:59, 30. Nov 2004 (CET)

Sollte der Verkauf von Kunstgegenständen thematisiert werden? Bücher, Multscher etc.? -- bm 80.129.140.199 11:34, 10. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]


Amtlicher Name von Johannes Fürst von Waldburg-Wolfegg-Waldsee[Quelltext bearbeiten]

Meine Anfrage vom 19. Juli 2010 beim Einwohnermeldeamt in Wolfegg, Rötenbacher Straße 11, 88364 Wolfegg, ergab folgendes:

Einfache Auskunft (§32 Abs. 1 Meldegesetz):
Name: Fürst von Waldburg-Wolfegg-Waldsee
Vorname: Johannes Baptista Franz Willibald Maria Josef Philipp Jeningen Leonhard
Rufname: Johannes
ist in Wolfegg gemeldet.

Die genaue Anschrift wurde mir auch mitgeteilt.
Die Gebühr für die Auskunft betrug 5,00 €

Damit ist wieder ein heute gültiger amtlicher Name mit sogenanntem Erstgeburtstitel bestätigt. Dies bestätigt auch eine Äußerung von Benutzer Nobelhobel, die er am 31. Jul. 2009, 00:29 hier hinsichtlich einer standesamtlichen Namensänderung im Haus Waldburg-Wolfegg gemacht hat, wenn es einen neuen Chef des Hauses gibt.

Weitere mir bekannte Beispiele aus Baden-Württemberg sind Friedrich Wilhelm Fürst von Hohenzollern, Georg Fürst von Waldburg zu Zeil und Trauchburg, Alois Konstantin Fürst zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg und Kraft Fürst zu Hohenlohe-Oehringen. --Stolp 10:56, 24. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

JFTR: Wiederum eine teilrichtige Auslegung.
Wir haben neuerlich einen Fall – der Fälle, die sich bisher auf die Bundesländer Baden-Württemberg und Freistaat Bayern konzentrieren – von dem wir eine Melderegisterauskunft haben und sohin dieser Name so im Melderegister eingetragen ist. Ob der Name von der Meldebehörde auf Zuruf der Person und/oder aufgrund sonstiger Einflüsse (Gründe, die mir dazu einfallen, behalte ich lieber für mich) in das Melderegister eingetragen wurde, oder ob ein rechtsgültiges NÄ-Verfahren stattgefunden hat und sich dieser Name als NÄ auch standesamtlich wiederfindet, das wissen wir nicht. Das trifft auf die weiteren hier von dir genannten Personen genauso ebenfalls zu.
Hat übrigens diese Person für uns irgendeine Relevanz, sprich: gibts für die Person, für die du die Meldeauskunft eingeholt und hier wiedergegeben hast, einen Artikel?
Die Äußerung Nobelhobels hat dieser in Benutzer Diskussion:Nobelhobel#Fürsten und Prinzen relativiert, in dem er aufklärte:
»Danke für deine ausführliche Mitteilung. Ich würde es gern auch nachlesen können, ich habe es aber von einem Mitglied des Hauses Waldburg-Wolfegg mündlich gehört. Ich denke, man sollte in jedem Fall eine standesamtliche Auskunft einholen. Gruß --Nobelhobel 18:15, 24. Okt. 2009 (CEST)«
Es ist also auch hier so, dass derartige Globalauskünfte ausschließlich aus dem familiären oder verwalterlichen Umfeld der betreffenden Personen stammt. Und, wie oben gesagt: Der Beleg der standesamtlichen Änderung mit NÄ-Verfahren, ist mit der Melderegisterauskunft auch im Hause bzw. für die Familie Waldburg-Wolfegg nicht erbracht. --Elisabeth 06:16, 1. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]
Hallo Elisabeth, Du versuchst es immer wieder, aber es wird dadurch nicht besser. Der Referatsleiter des Bürger-Service-Zentrums der Stadt Wertheim teilte mir mit, dass grundsätzlich Namensschreibweisen vor Eintragung in amtliche Register auf ihre Richtigkeit geprüft werden. Eine Überlassung von Unterlagen aus Personenstandsregistern an Dritte, wie z. B. Namensänderungsurkunden, ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig. Den Fall Alois Konstantin Fürst zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg hatte er dabei im Hinterkopf. Wo lässt dies den gedanklichen Spielraum zu, dass Melderegister und Persoenstandsregister im Falle solcher lokaler Prominenz nicht übereinstimmen sollen? --Stolp 18:56, 1. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]

Abweichung bei Vorname und Nachname zwischen Melderegister und Online-Gotha beim derzeitigen Chef des Hauses:

  • Version des Melderegisters: Johannes Baptista Franz Willibald Maria Josef Philipp Jeningen Leonhard Fürst von Waldburg-Wolfegg-Waldsee
  • Version des Online-Gotha: Johannes Franz Xaver Willibald Maria Josef Philipp Jeningen Leonhard Reichserbtruchseß Fürst von Waldburg zu Wolfegg und Waldsee

Das ist mir erst jetzt aufgefallen. --Stolp 14:13, 22. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]

Weitere Variabilität des Nachnamens in der Liste der Gemeideräte von Wolfegg:

  • S.D. Fürst Johannes zu Waldburg-Wolfegg und Waldsee

Welche Version ist also die richtige? Konstant sind nur Johannes Fürst Waldburg Wolfegg Waldsee, der Rest wie von und zu wird mal so und mal so variiert. --Stolp 14:49, 22. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]