Diskussion:Wappen Sachsen-Anhalts

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Bluemel1 in Abschnitt Widerspricht der Text der Bebilderung?
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Details fehlen[Quelltext bearbeiten]

Im Rautenkranz fehlt in diesem Wappen das Rautenmuster wie es z.B. auch auf der Homepage der Landesregierung abgebildet ist [http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=6961]. 82.83.218.52 18:13, 11. Mär. 2007 (CET)Beantworten

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Und die Farben gelb und schwarz?[Quelltext bearbeiten]

Die Farben gelb und schwarz (früher schwarz und gelb, nun "Gold über Schwarz"), wo kommen die her? Was bedeuten sie? --141.58.166.3 11:59, 29. Okt. 2012 (CET)Beantworten

Die Provinz Sachsen hat vieles aus ihrer Symbolik vom Kurfürstentum Sachsen übernommen, aus dessen Territorium sie ja größtenteils gebildet wurde. Flagge Sachsens vor 1815. Die Farben kommen vom sächsischen Rautenkranz. --Horrido! Feldgrau 13:28, 29. Okt. 2012 (CET)Beantworten

Verordnung zur Verwendung des Wappens?[Quelltext bearbeiten]

Die Aussage, daß "das Landeswappen nur mit Genehmigung und nur von offiziellen Stellen verwendet werden darf", ist nicht hinreichend belegt. Es wird nur auf eine Sekundärquelle (sachsen-anhalt.de) verwiesen, nicht aber auf die laut WappG notwendige Verordnung. In WappG § 4 Verordnungsermächtigung heißt es: "Das Ministerium des Innern wird ermächtigt, durch Verordnung zu regeln: 1. die Führung des Landeswappens, (...)". Möglicherweise gibt es eine solche Verordnung, jedoch ist sie nicht im Landesrecht Sachsen-Anhalt auffindbar. Weiß jemand der Autoren des Artikels den Quellennachweis der Verordnung? Oder gibt es diese gar nicht? Ohne Verordnung jedoch keine Einschränkung der Verwendung. --Radionaut (Diskussion) 13:01, 26. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Ich habe den mittlerweile defekten Link zu Sachsen-Anhalt.de durch ein PDF mit dem gültigen Hoheitszeichengesetz ersetzt. Die von dir angesprochene Verordnung habe ich jedoch ebenfalls nicht finden können. --Bwbuz (Diskussion) 11:29, 27. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Die Regelung über das Wappen und der Landesflagge stammt aus dem Gesetz über die Hoheitszeichen Sachsen Anhalts. Hier gab es im April 2017 eine Änderung. Der MDR berichtet darüber. Laut der Änderung gibt es jetzt die Flagge ohne Wappen nicht mehr. Die Flagge mit Wappen Wurde von der Landesdienstflagge zur Landesflagge erklärt und darf laut §3 des Gesetzes über die Hoheitszeichen Sachsen Anhalts von jederman genutzt werden.--Muldeanwohner (Diskussion) 11:37, 7. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Widerspricht der Text der Bebilderung?[Quelltext bearbeiten]

Im Text heißt es: „Im Gegensatz zum Wappen der preußischen Provinz Sachsen beginnt die Reihenfolge der Querstreifen mit der Farbe Schwarz.“ Die in Frage kommenden Wappen sind

Ich sehe, dass sowohl das Wappen links wie das in der Mitte oben mit einem schwarzen Balken beginnt. Wenn der Gegensatz zum preußischen Wappen ist, dass das preußische nicht mit schwarz beginnt, warum zeigt das Bild, dass das preußische Wappen mit schwarz beginnt? Oder zählt man von unten nach oben?--🔯 Blue 🔯 22:12, 6. Jun. 2021 (CEST) erledigtErledigt (nicht signierter Beitrag von Bluemel1 (Diskussion | Beiträge) 19:42, 7. Jun. 2021 (CEST))Beantworten