Diskussion:Wechselperiode

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Ab- und Anmeldetermine[Quelltext bearbeiten]

Es dürfte wohl (zumindest bei allen nationalen Verbänden in Europa) allgemein so gehandhabt werden, dass die so genannten Bankarbeitstage für Ab- und Anmeldungen in jenen Fällen maßgeblich sind, wenn ein solches Datum auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag (ev. gibt es noch weitere Tage, an denen Banken grundsätzlich geschlossen haben) fällt. (Diese Maßnahmen gelten bekanntlich auch fast überall bei Anträgen bei Behörden, damit verbunden Fristabläufen etc.) Im Amateurbereich in Österreich ist die Sommertransferzeit vom 5. bis 15. Juli festgelegt, in Deutschland und in der Schweiz scheinen auch hier andere Perioden zu gelten. Aus der Geschichte geht hervor, dass in Österreich (unterschiedlich nach den Landesverbänden) Winterperioden erst gegen Mitte/Ende der 1980er-Jahre eingeführt wurden und bis in die 1960er-Jahre jene im Sommer auch bei einem Monat (bis ungefähr einschließlich der ersten vollen August-Woche) dauerten. Dies verkürzte sich, jedoch blieb es weiterhin bei der ersten vollen August-Woche bzw. lief diese bis einschl. 1969 bis zum 5. August. Danach gab es eine 10-tägige Vorverlegung (bis einschl. 1972 galt der 25. Juli), danach dauerte es bis einschl. 1986, bis die nunmehrige Regelung zum Tragen kam. Natürlich haben diese Vorverlegungen auch damit zu tun, dass die Meisterschaften immer früher begannen (in Kärnten finden sich bis hin in die zweite Hälfte der 1960er-Jahre die Berichte, dass sogar die Landesliga erst ca. am letzten Wochenende im August startete, und mit immer wieder kleinen Vorverlegungen sind bis jetzt früheste Termine um ca. den 26. Juli auch in den untersten Spielklassen gegeben. (Für einen bestimmten Nachwuchsbereich gibt es in Österreich aber großteils die Möglichkeit von sofortigen jederzeitigen Übertritten.) --89.144.224.162 11:22, 14. Jul. 2016 (CEST).[Beantworten]

Außerdem gilt in Österreich eine andere Uhrzeit; die ordnungsgemäße Anmeldung eines von einem anderen Verein erworbenen Spielers oder die Einreichung eines ordnungsgemäß ausgefüllten Leihvertrages muss bis Mitternacht des letzten Anmeldetages (unter Berücksichtigung der erwähnten Bankarbeitstage) entweder nachweislich, z. B. mit eingeschriebener Briefsendung, auch durch Einwurf in den Posteinwurfkasten des zuständigen Verbandes oder im seit einigen Jahren bestehenden Online-Verfahren, erfolgen. Dass bei Verspätungen, vor allem bei den Uhrzeiten (und dies wohl auch in anderen Ländern), eventuelle "Nachsichtsgründe" gegeben sein können (u.a. "höhere Gewalt"), war vereinzelt der Fall - ist aber hier nicht Gegenstand des Artikels. --89.144.230.182 13:59, 26. Jul. 2016 (CEST). [Beantworten]

Großbritannien 1975[Quelltext bearbeiten]

Da fand ich auch einen Zeitungsartikel, wonach die Profis dort frei sein und selbstbestimmend sein wollten, was die Vereine anderseits zu einer Reduzierung der Transfers bewog, weil niemand sicher sein konnte, ob der verpflichtete Spieler nicht schon nach kurzer Zeit wegging.[1] --Skiscout (Diskussion) 14:19, 6. Jun. 2017 (CEST).[Beantworten]

  1. «Britanniens Profis mucken auf». In: Arbeiter-Zeitung. Wien, S. 20.