Diskussion:Wegerecht

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von 80.143.73.12
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Was soll denn der Begriffserklärungsbaustein in dem Artikel? --/me 18:31, 26. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Ist sicher ein Streitfall, ob ja oder nein - aber im ersten Satz steht bereits das Wegerecht hat verschiedene Bedeutungen, das als Folge den BAustein auch verdient. Man könnte natürlich den Artikel in drei aufreißen eine wirkliche Bgkl machen. --K@rl 23:07, 26. Mai 2005 (CEST)Beantworten
Wäre meiner Meinung nach besser. --/me 10:40, 29. Mai 2005 (CEST)Beantworten
Ich habe mal in drei aufgrießen, also Wegerecht (Straßenverkehrsrecht), Wegerecht (Sachenrecht) und diese bestehen gelassen, habe auch alle verweisende links abgeändert, (Stand ist uhrzeit dieses beitrags), aber derzeit wird die seite immer wieder zurück gesetzt, aber ich hoffe mit diesem eintrag nicht mehr 80.143.73.12 15:16, 13. Dez. 2006 (CET)Beantworten


Man könnte noch einbauen, dass im Schiffahrtsrecht die Vorfahrt als Wegerecht bezeichnet wird. --wau > 00:25, 3. Feb 2006 (CET)

Ich stimme auf jeden Fall zu, dass der Baustein und die Bedeutungen nicht beide drin bleiben sollten. Ich sehe aber schon kommen, dass zwei der drei entstehenden Artikel als Stubs eingestuft werden.--SymTec ltd. 17:55, 30. Mai 2006 (CEST)Beantworten