Diskussion:Wehrgerechtigkeit/Archiv/1

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Euphemismus

Das ganze ist ein Euphemismus. Es ja nicht um Gerechtigkeit, sondern um Gleicheit, also darum alle gleich mies zu behandeln. --Jurgen 21:05, 18. Aug 2005 (CEST)

Hinweis zur Gleichheit: lt. Grundgesetz darf niemand auf Grund seines Geschlechtes benachteiligt werden. Warum sollen also nur Männer einen Wehr- oder Ersatzdienst leisten? (nicht signierter Beitrag von 193.158.109.134 (Diskussion) 12:32, 20. Nov. 2006)

wegen der lex specialis, nämlich dem Wehrpflichtgesetz, die den Art. 3 GG für diesen Fall aufhebt und die das kann, weil es ihr im Grundgesetz (und zwar Art. 12a) selbst ausdrücklich erlaubt wird (was den lex superior- Grundsatz aufhebt). Das hat schon alles seine juristische Richtigkeit. --84.154.79.68 14:18, 25. Sep. 2007 (CEST)
Das kann allein nicht als Begründung dienen. Denn es stellt sich dann die Frage, weshalb der Ausschluss der Frauen vom Dienst an der Waffe, der früher in Artikel 12a festgelegt war, weichen musste. Analog könnte man nämlich ebenfalls behaupten, dass es sich dabei nur um ein lex specialis handelte. Offensichtlich musste aber das Grundgesetz an dieser Stelle geändert werden.--77.186.42.215 00:53, 8. Nov. 2009 (CET)
Auch das war lex specialis und innerhalb der deutschen Rechtsordnung zweifellos völlig in Ordnung. Wem das nicht gepaßt hat, war der EuGH (der übrigens in seiner Entscheidung ausdrücklich nur den Ausschluß von "alles außer Sanitäter" rügte, einen geschlechtsspezifischen Ausschluß z. B. von eigentlichen Kampftruppen durchaus erlaubt hätte). Die Deutschen haben sich daraufhin politisch entschlossen, das Grundgesetz entsprechend abzuändern (an sich steht das GG über dem Europarecht). Die Wehrpflicht für Männer war mit dem Europarecht vereinbar.--2001:A61:260C:C01:404B:5F0D:8EB1:33AC 21:24, 19. Mär. 2018 (CET)
Auch diese Erklärung entkräftet nicht die vorgebrachte Kritik. Die Begründung des EuGH war ja, dass der Ausschluss von Frauen vom Dienst an der Waffe gegen Richtlinie 76/207/EWG verstoße. Es hat damit die Ansicht von Frau Kreil, dass ein Verstoß gegen den Gleichbehandlunggrundsatz von Männern und Frauen vorliege, bestätigt (ist trivial, weil wahr). Das Gericht hat also das allgemeinere Gesetz über das speziellere Gesetz gestellt und somit den Grundsatz lex specialis derogat legi generali ins Gegenteil verkehrt, indem es ihn in keinster Weise gewürdigt, also völlig ignoriert hat. Und wenn das der Fall ist, kann der Hinweis auf lex specialis auch nicht als Begründung herhalten, weshalb der Zwang zum Dienst nur das männliche Geschlecht trifft.
Es ist auch nicht so, dass die Grundgesetzänderung eine nur politische Entscheidung war, so als wäre das Urteil des EuGH ein bloßer Meinungsbeitrag, auf den man hätte pfeifen können. Und ein geschlechtsspezifischer Ausschluss war vom Gericht auch nur dann als zulässig erkannt, wenn das Geschlecht eine "unabdingbare Voraussetzung" ist. Die Änderung des Grundgesetzes war mit dem Urteil ein Muss, insbesondere auch wegen Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie, wonach die nationalen Gesetzgeber verpflichtet sind, Unvereinbarkeiten mit der Richtlinie zu beseitigen. 178.8.39.47 22:31, 22. Mär. 2018 (CET)
In Deutschland steht (entgegen anderslautenden Gerüchten) das Grundgesetz, das zu diesem Zeitpunkt eben Frauen den Dienst an der Waffe verbot, über dem Europäischen Recht. Insofern hätte man auf das Urteil des EuGH pfeifen können und müssen, wenn sich nicht die politischen Zweidrittelmehrheiten gefunden hätten, das GG entsprechend zu ändern. Der EuGH hat auch nicht "das allgemeinere Gesetz über das spezielle Gesetz" gesetzt, als ob er das GG interpretiert hätte, sondern er hat einen Verstoß des GG gegen die europäischen Normen festgestellt. (Und wie gesagt, die stehen an sich in unserer Rechtsordnung unterhalb des GG, sich trotzdem zu fügen war eine politische Entscheidung.)--2001:A61:260C:C01:4599:C675:E1DA:C617 14:26, 25. Mär. 2018 (CEST)

Der bestehende begriff lautet nunmal "Wehrgerechtigkeit" und nicht "Wehrgleichheit". Gemäß Wikipedia:Namenskonventionen wird dieser dann auch verwendet und Wikipedia:Keine Theoriefindung darum betrieben.--BSI (Diskussion) 17:49, 18. Mai 2024 (CEST)

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Überflüssiges Lemma Wehrungerechtigkeit

brauchen wir das Lemma Wehrungerechtigkeit? Dort steht nichts drin, was man nicht unter fehlende Wehrgerechtigkeit fassen könnte, also nur doppeltes. --Jurgen 21:30, 21. Aug 2005 (CEST)

das ist seit 20 Jahren ledisglich eine Weiterleitung, also erledigt.--BSI (Diskussion) 17:51, 18. Mai 2024 (CEST)
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