Diskussion:Welteinkommensprinzip

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Dieser Artikel muss betreffend des 2. und 3 Absatzes dringend! überarbeitet werden, da Tatsachen verkürzt oder falsch dargestellt werden. 2:04, 3. Okt. 2006 80.171.36.193

Das Problem waren nicht (nur) die o.g. Absätze sondern dass hier Welteinkommensprinzip (=Besteuerung unabhängig vom Ort der Einkunfterzielung) mit Staatsangehörigenbesteuerung (wie für US-Bürger) verwechselt wurde. --jhartmann 21:20, 29. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]

Frage: In Deutschland wird das Welteinkommensprinzip angewand, sofern ich unbeschränkt ESt-Pflichtig bin. Kann den in anderen Staaten nicht gelten: es wird das Welteinkommensprinzip angewand, wenn du entsprechend Staatsbürger bist? Wie ist das in USA? --Tobias heinrich karlsruhe 14:42, 1. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]