Diskussion:Weltenschmiede

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Rechte an den Spielen[Quelltext bearbeiten]

Der Absatz in der RetroGamer Ausgabe auf die sich bezogen wird, scheint sich selbst nur auf die Bücher zu beziehen.

In eigenen Worten formuliert:"Momentan werden keine Versionen mehr von Verlegern veröffentlicht, die Rechte dafür liegen bei der bayrischen Landesregierung (die dort eigentlich Staatsregierung heißt)", während dem im Absatz davor über eine überarbeitete Version des Buchs "Die Kathedrale" geredet wurde.

Eventuell liegen die Rechte zwar weiterhin bei der Regierung, aber ich habe eigentlich meine Zweifel daran. (Harald Evers hat ja eigentlich einen Sohn, der müsste doch normalerweise die Nutzungsrechte geerbt haben, oder nicht?)

--Littlefighter19 (Diskussion) 16:11, 18. Mai 2020 (CEST)[Beantworten]

Tja, gute Frage. Wenn Evers der Rechteinhaber war, wären die Rechte zum Todeszeitpunkt auf Verwandte übergegangen - an seine Ex-Frau wohl nicht, also an seinen Sohn, der war zum Todeszeitpunkt noch minderjährig. Die Ex-Frau hätte als Erziehungsberechtigte theoretisch das Erbe ausschlagen können (z.B. wegen eventueller Schulden), dann wär's bei Mangel an anderen Erben an die Landesregierung gegangen. Theoretisch hätten die Rechte auch bei der Firma liegen können, da bin ich mir nicht sicher, wie die Rechtslage gewesen wäre, zumal ich die Rechtsform nicht weiß - "privat" ist keine Rechtsform. All das ist aber Spekulation, und wir schreiben hier nur ab, was in Quellen steht, insofern gibt's am Artikel aktuell nichts zu ändern. Viele Grüße, Grueslayer 16:45, 18. Mai 2020 (CEST)[Beantworten]