Diskussion:Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft

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Letzter Kommentar: vor 5 Monaten von REichhorn5 in Abschnitt WEGesetz Dezember 2020 geändert
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Großschreibung[Quelltext bearbeiten]

Ich halte es für falsch, "werdende" groß zu schreiben (so aber Änderung vom 22.10.14), außer natürlich alleinstehend in einer Überschrift bzw. im Lemma. Auch das "offene" in der entsprechenden Handelsgesellschaft (oHG) wird kleingeschrieben, obwohl es ein seit mehr als hundert Jahren normierter Rechtsbegriff ist. Ich weiß, dass letzteres immer öfter falsch geschrieben wird. --Immofried (Diskussion) 11:14, 23. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

WEGesetz Dezember 2020 geändert[Quelltext bearbeiten]

Einige Bezüge zu den Paragrafen des Wohnungseigentumsgesetzes passen nicht mehr zur aktuellen Fassung vom 01.12.2020 (letzte Änderung am 12.01.2021).

zum Beispiel WEG §10 Absatz 4 bis 8 nicht mehr enthalten. --REichhorn5 (Diskussion) 10:33, 8. Dez. 2023 (CET)Beantworten