Diskussion:Werner Holländer

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Jan Renzlow in Abschnitt Unsägliche LA weg - GottseiDank
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Am umfangreichsten berichtet über den Fall das angegebene Buch von Jörg Friedrich.

Der Katalog und Ingo Müller gehen nur knapp darauf ein wie auch offenbar die anderen Bücher nur 1 Seite darauf verwenden oder das Thema Ahndung von NS-Verbrechen (bes. Justiz) behandeln. Daher kopiere ich diese Literatur hierher.

  • Ingo Müller: Furchtbare Juristen. Die unbewältigte Vergangenheit unserer Justiz. Kindler-Verlag, München 1987, ISBN 3-463-40038-3
  • Volksgemeinschaft und Volksfeinde, Kassel 1933 - 1945, Band I, Herausgegeben von Wilhelm Frenz, Jörg Kammler und Dietfrid Krause-Vilmar.
  • Das Lexikon der Justizirrtümer. Skandalöse Fälle, unschuldige Opfer, hartnäckige Ermittler., Hans-Dieter Otto, Ullstein, 2003.
  • Giordano, Ralph:"Die zweite Schuld, oder, von der Last deutscher zu sein", 1987, Rasch und Röhring S. 157
  • Bundesminister der Justiz (Hrsg): "Im Namen des Deutschen Volkes: Justiz und Nationalsozialismus: Katalog zur Ausstellung des ...". Köln 1989, ISBN 3-8046-8731-8, S. 427
  • Fritz Bauer Institut:"Beseitigung des jüdischen Einflusses.: Antisemitische Forschung, Eliten und Karrieren im ... ", 1999, Campus Verlag, S. 243 ISBN 3593360985

Weblinks[Quelltext bearbeiten]

Die Weblinks sind IMO ungezielt oder (wie der erste) noch nicht "in Betrieb". -Holgerjan 01:04, 10. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Falsche Darstellung[Quelltext bearbeiten]

bei Bossi (entfernter ref 1 Rechtsanwalt Bossi): Der 28-jährige ungarische Diplomingenieur Werner Holländer, in Deutschland geboren und evangelisch getauft, erfuhr erst 1941, dass seine Eltern jüdischer Abstammung waren. Verständlicherweise sah er darin keinen Grund, sowohl seinen Lebenswandel zu ändern als auch seine Liebesbeziehung zu einer Nichtjüdin zu beenden. Doch nach den Nürnberger Rassengesetzen galt er plötzlich als "Volljude". Deshalb verurteilte ihn das Sondergericht beim Oberlandesgericht Kassel am 20. April 1943 wegen "Rassenschande" zum Tode und ließ ihn Ende Mai 1944 hinrichten. Dies war nur möglich, indem man die Nürnberger Gesetze mit den nicht weniger niederträchtigen Bestimmungen zur Aburteilung von "Gewohnheitsverbrechern" verknüpfte. Die Nazis hatten per Gesetz bestimmt, dass Wiederholungstäter auch für unbedeutende Straftaten zum Tode verurteilt werden konnten. Worin bestand nun das todeswürdige "Verbrechen" Werner Holländers? Selbst nach den Nazigesetzen hätte die Tatsache, dass er mit einer Nichtjüdin schlief, als Fortsetzungsdelikt gewertet werden müssen. Doch die Richter stempelten ihn zum "gefährlichen Gewohnheitsverbrecher" ab und beugten so nicht nur das Recht, sondern gle’ch,auch noch das auf Nazi-Rechtswegen entstandene Unrecht. Schließlich hatte er ja mehr als einmal Geschlechtsverkehr mit seiner "arischen" Freundin gehabt - ganz klar eine Wiederholungstat!

Demgegenüber spricht der Urteilstext (siehe Jörg Fiedrich, Freispruch..., S.400) von vier verschiedenen Frauen, mit denen der Angeklagte noch nach Kenntnisnahme seiner Abstammung sexuelle Kontakte hatte. Dies macht das Urteil nicht besser, ist aber anders als von Bossi dargestellt. -Holgerjan 01:15, 10. Mai 2007 (CEST)Beantworten

POV ?[Quelltext bearbeiten]

Satz entfernt: Merkwürdig bleibt jedoch, dass der vorsitzende Richter und Präsident des Landgerichts Kassel Herr Helmut Scharnitzky meint, die Richter von 1943 hätten keine sachfremden Zusammenhänge bei der Urteilsfindung einfließen lassen, während es ins Auge sticht, dass der Urteilsspruch gegen Werner Holländer am 20. April und der 20. April als Führergeburtstag als besonders begangener Tag gleichzeitig stattfinden. - Die Vermutung/Behauptung, das Urteil sei durch "Führers Geburstag" beeinflusst (in einer früheren Version gar: ein Geschenk für den Führer) muss spekulativ bleiben. Selbst dann, wenn diese Vermutung in einer Darstellung geäußert (und referenziert) wird, gehört dies nicht in eine Enzyklopädie.

Auch das genaue Aktenzeichen gehört nicht in den Fließtext, zumal bislang alle hier als Zitat gekennzeichneten Satzteile eindeutig mit <ref belegt werden. -Holgerjan 14:00, 13. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Unsägliche LA weg - GottseiDank[Quelltext bearbeiten]

Wenigstens ist der unsägliche Löschantrag weg -- Jan Renzlow 16:07, 13. Mai 2007 (CEST)Beantworten