Diskussion:Wertaufhellung

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von 80.228.78.124 in Abschnitt Wertaufhellungsprinzip
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Wertaufhellungsprinzip

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Mich interessiert folgender Fall: Die Wertbegründung erfolgt wie in dem Beispiel beschrieben. Die Insolvenz des Schuldners tritt aber erst im Januar ein, was der Bilanzierende auch sogleich erfährt. (nicht signierter Beitrag von 80.228.78.124 (Diskussion | Beiträge) 12:52, 7. Nov. 2009 (CET)) Beantworten