Diskussion:Werthaltigkeitstest

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von 80.243.37.124
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"Für immaterielle und noch nicht nutzungsbereite immaterielle Vermögensgegenstände, sowie für den Geschäfts- oder Firmenwert muss zwingend ein jährlicher Werthaltigkeitstest durchgeführt werden, auch wenn keine Anzeichen einer Wertminderung vorliegen." Hier ist weiter zu differenzieren, ob die Vermögensgegenstände eine eingeschränkte Nutzungsdauer haben oder nicht, denn bei nur bei unbeschränkteer Nutzungsdauer ist der Werthaltigkeitstest jährlich durchzuführen.


In Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, Coenberg, Stuttgart 2009, 21. Auflage, S188 steht dazu: "Die Wertminderung abnutzbarer assets ist durch planmäßige Abschreibung zu berücksichtigen. Bei immateriellen Vermögensgegenswerten muss das Unternehmen zusätzlich eine Einschätzung vornehmen, ob die Vermögenswerte eine beschränkte oder unbeschränkte Nutzungsdauer haben. Immaterielle Werte mit unbeschränkter Nutzungsdauer wert nicht planmäßig abgeschrieben, sondern müsseb jährlich einem impairment test nach IAS 36 unterzogen werden (IAS 38.88)" (nicht signierter Beitrag von 80.243.37.124 (Diskussion) 13:46, 16. Jan. 2011 (CET)) Beantworten