Diskussion:Widerrechtliche Drohung

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 91.97.120.43 in Abschnitt Strafrechtlicher Aspekt
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Strafrechtlicher Aspekt[Quelltext bearbeiten]

Eine widerrechtliche Drohung führt im Allgemeinen nicht nur zur Unwirksamkeit einer erzwungenen Willenserklärung, sondern kann auch strafrechtliche u.a. Konsequenzen haben.

Hypothetischer Fall: A bezeichnet einen dubiosenen Spendenaufruf von B als Bettelei. Darauf erhält A eine Drohmail vom Anwalt Bs, der mit Klage wegen Verleumdung und Beleidigung droht, sollte er je wieder etwas in der Richtung äußern. Zwar geht es hier um keine Willenserklärung, sondern eine erzwungene Handlung oder Unterlassung - aber dennoch ist die Drohung als Nötigung strafbar (und müsste für den Advokaten auch berufsrechtliche Konsequenzen haben).--80.141.240.254 00:10, 6. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Die Ankündigung einer Klage ist in einem Rechtsstaat ein völlig legales Mittel und keinesfalls "widerrechtlich". Dass das als Nötigung strafbar sein soll, ist vollkommener Blödsinn. Wie kann man sich nur entblöden, hier so einen Quatsch hinzuschreiben. In welcher Welt leben Sie eigentlich? Schon mal ein Anspruchsschreiben eines Anwaltes gesehen? Endet regelmäßig mit der Wendung "um Weiterungen zu vermeiden" oder so ähnlich. Was nichts anderes heißt als: wenn nicht gezahlt wird, wird geklagt. Na klar, das ist eine "Drohung", aber völlig legal. (nicht signierter Beitrag von 91.97.120.43 (Diskussion) 16:49, 7. Jan. 2012 (CET)) Beantworten