Diskussion:Wiener Bogen

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von KlausFoehl in Abschnitt Unterschied zur Herzlinie?
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Marke und Patent[Quelltext bearbeiten]

Der Wiener Bogen ist seit 2002 eine eingetragene Marke und patentrechtlich für die Wiener Linien und die Österreichischen Bundesbahnen geschützt.

Man kann keine Marke patentrechtlich schützen, anderseits kann man ein Verfahren nicht Marken-rechtlich schützen lassen. Patentiert wurde ein Gleis mit Übergangsbogen und Kräfteminimaler Überhöhungsrampe. Insgesamt sollte in diesem Artikel besser zwischen Produkt und Verfahren differenziert werden. --Secular mind 01:48, 15. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Ich bitte um Aufklärung von fachlicher Seite. --Hoschi178.191.231.167 18:41, 30. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Unterschied zur Herzlinie?[Quelltext bearbeiten]

Bei den Achterbahnen gibt es seit Mitte der 1970 Jahre die sogenannte Herzlinie. Nun ist die Herzposition nicht exakt der Schwerpunkt des menschlichen Körpers, aber die Vermeidung von Seitenkräften auch bei der Herzlinie ein wesentliches Thema. Was kommt denn beim "Wiener Bogen" noch Neues dazu? -- KlausFoehl (Diskussion) 15:32, 18. Feb. 2013 (CET)Beantworten