Diskussion:Wildcamping

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Frank Behnsen in Abschnitt Legal im Wald schlafen (Deutschland)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Legal im Wald schlafen (Deutschland)[Quelltext bearbeiten]

Zitat aus dem Artikel-Abschnitt Deutschland: „Auf diesen sogenannten Trekkingplätzen ist das Übernachten in der Wildnis erlaubt. Oft sind sie die einzige Möglichkeit, legal im Wald zu schlafen.“ — Diese Formulierung ist unter mehreren Aspekten ungenau, zumindest unglücklich formuliert oder sogar unzutreffend. Der Text des diesem Satz beigestellten Einzelnachweises trägt leider wenig zur Klärung bei. Kritik in Stichpunkten:

  1. Trekking-Plätze heißen auch im Deutschen tatsächlich so. Das Wort sogenannt ist in den allermeisten Fällen ein verzichtbares oder sogar sinnentstellendes (weil implizit abwertendes) Adjektiv, denn es suggeriert, dass etwas „nur so genannt“ wird, tatsächlich aber nicht so heißt.
  2. „Wildnis“ im Sinne von unberührter, von menschlichen Eingriffen verschonter Naturlandschaft ist in Deutschland äußerst selten – und wenn, dann fast nur noch in Naturschutzgebieten (NSG) anzutreffen. Die umgangssprachliche Verwendung des Begriffs Wildnis für „im Wald, unter freiem Himmel“ ist meistens sachlich falsch, denn hierzulande ist die Mehrzahl der Waldflächen Kulturlandschaft (Holzwirtschaft, Hege, Jagd, Bildung, Sport, Erholung).
  3. Im Wald ohne Zelt zu lagern und auch zu schlafen ist außerhalb von NSG vielerorts problemlos möglich. Es wird in der Praxis häufig toleriert, zumindest solange es nicht mit eindeutigen Ordnungswidrigkeiten wie offenes Feuer, Vermüllung der Landschaft oder anderen eindeutigen Beeinträchtigungen von Flora und Fauna verbunden ist. Die Camping-Verbote beziehen sich, wie der Begriff bereits andeutet, explizit auf das Zelten – mit dem nicht überall eindeutig geklärten und nicht einheitlich behandelten Grenzfall Zeltbahn/Schutzplane. Einmalige Übernachtungen mit Schlafsack in nicht besonders geschützten, in öffentlicher Hand befindlichen Waldgebieten können zu wohlmeinenden Ermahnungen durch Forstpersonal führen, bleiben bei einem der Umwelt angemessenen Verhalten aber zumeist unbeanstandet.

Vorschlag für eine verbesserte, wesentlich vereinfachte Formulierung: „Auf Trekkingplätzen ist das Zelten in freier Landschaft erlaubt.“

Ich bitte freundlich um Nachsicht für meine Pedanterie; angesichts häufiger und weit verbreiteter Missverständnisse in Sachen Privatnutzung von und Umgang mit Landschaft in öffentlicher Hand halte ich diese leider für erforderlich. — frank behnsen (Diskussion) 12:33, 9. Feb. 2022 (CET)Beantworten