Diskussion:Wirtschaftskartell/Archiv/1

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Kartellblog in Abschnitt Regulierung???
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Kartell : große Rochade geplant

Liebe Leute, ich möchte gerne folgendes machen: den bisherigen Kartell-Artikel in drei Teile aufteilen, und zwar in:

1. eine Begriffsweiche (sinnvoll, wegen doch einigen Nebenbedeutungen zur Hauptbedeutung "Kartell in der Wirtschaft" - wer will, kann sich Entsprechendes in der französischen Wiki anschauen)

2. einen spezielleren Beitrag als "Kartell (Wirtschaft)" (sinnvoll, weil dieser Bereich von nur einer Disziplin, der Volkswirtschaftslehre bearbeitet wird)

3. eine Ausgliederung von "Drogenkartell", wie seit über einem Jahr schon gewünscht.


Wer Bedenken oder Fragen hat, den bitte ich, zu diskutieren und nicht einfach zu entfernen, ohne gelesen und nachgeprüft zu haben. (Genau dies ist leider passiert, was ich bedauere). Ich erkläre gerne auch genauer ...

Die Ausgliederung des "Kartellrechts" (das war vor ca. einem Jahr auch noch unter "Kartell"!) ging seinerzeit übrigens ganz harmonisch über die Bühne ...

Kollegiale Grüße -- L-scriptor 18:36, 25. Okt. 2009 (CET)

Hallo L-scriptor, vielleicht kannst du das ganze ein wenige genauer erläutern? Und was der Satz "Kartelle von Verbrechern oder deren Banden, Beispiel: Drogenkartell, oft aber keine ‚echten’ Kartelle" versteh ich ohnehin nicht. Was ist dann ein "echtes" Kartell? Und die Verweise auf die anderen Sprach-Wikis sind jetzt auch weg, ich nehme an ein Versehen. Und PS: Bitte neue Disk-Beiträge unten eintragen -- Zehnfinger 01:42, 26. Okt. 2009 (CET)

Hallo Zehnfinger: 'Echtes' versus 'unechtes' Kartell siehe Kartell (Begriff), dort Auschlusskriterien. Danke überhaupt für die Frage und Schreibanregung. Gruß -- L-scriptor 15:25, 6. Nov. 2009 (CET)

Begriffsdefinition

Kritik an folgender Formulierung:

"Ein Kartell ist eine Absprache zwischen unabhängigen Unternehmen einer Branche oder eines Wirtschaftszweigs zur Kontrolle des Marktes. Preisabsprache und Koordination der Tätigkeiten gehören zu den grundlegenden Merkmalen eines Kartells. Gemeinsam besitzen die Mitglieder eines Kartells das Monopol für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen."

1. Nicht alle Kartelle bezwecken eine Kontrolle des Marktes (z.B. Konditionen-Kartell)

2. Preisabsprachen und Kordination der Tätigkeiten sind verschiedene Arten

von Kartellen und nicht Bestandteil jedes Kartells.

3. Nicht jedes Kartell beinhaltet eine Monopolstellung.

--Fritz Peter Helms 13:45, 16. Mär 2004 (CET)


das reale Phoebus Kartell wird von Wahrheitsunterdrückern in wikipedia zensiert. Es war ein Kartell genau zu diesem Zweck. Die Profite der Kartellmitglieder stiegen gerade durch permanente geplante Produktverschlechterung. --83.129.40.209 21:01, 15. Feb 2005 (CET)
Siehst du (auch) überall "GROSSE BRÜDER"?, fragt sich einer, der die Ursache solcher Wahnvorstellungen untersucht :-) -- dom 21:07, 15. Feb 2005 (CET)

(Verbände entfernt, da der bestimmende Charakter des Kartells die direkte Manipulation (im Ggs. zur indirekten über den Staat) ist)

Nach welcher doktrinischen Definition denn?

(Mindestlohn entfernt, da er i.d.R. nicht durch einen Kartellverband durchgesetzt wird)

Wie denn sonst? Meinen Sie, das würde nicht von der Politik verlangt? Es wird mit Hilfe der Politik durchgesetzt. Welche Mittel dazu benutzt werden ist doch egal.--NL 13:38, 3. Mai 2004 (CEST)

Ein Kartell ist ein Zusammenschluß von Teilnehmern eines Marktes mit dem Ziel, so viel Marktmacht zu erreichen, dass die Bedingungen für Angebot oder Nachfrage eines Produktes oder einer Dienstleistung im Sinne der Kartellteilnehmer festgelegt werden können.

Die Mitglieder eines Kartells versuchen, Vorteile eines Monopols zu erreichen, ohne ihre Eigenständigkeit aufzugeben. Dazu verzichten sie auf bestimmte Handlungsmöglichkeiten. Typischerweise geben sie die Möglichkeit auf, Preise frei festlegen zu können.

Das ist ja kein Vorteil eines Monopols.

Es gibt aber auch andere Absprachen in einem Kartell, zum Beispiel Aufteilung von Kunden oder von Marktanteilen.

Üblicherweise sind Kartelle Zusammenschlüsse zwischen Unternehmen. Es gibt aber auch Kartelle von Staaten; das bekannteste davon ist die OPEC.

Auch Zusammenschlüsse von Arbeitenehmern können kartellartigen Character haben. Darunter fallen zum Beispiel manche amerikanischen Gewerkschaften, die für Unternehmen in bestimmten, begrenzten Bereichen einen Zwang durchgesetzt haben, ihre Mitglieder zu beschäftigen.

Außer Kartellen gibt es weitere Arten von Zusammenschlüssen, die den Markt beeinflussen, wie zum Beispiel ständische Berufsvereinigungen. Diesen fehlen jedoch Merkmale eines echten Kartells.

Was ist denn ein "echtes" Kartell? Begriffsverwirrung.
Es gibt gewisse lexikalische Definitionen (also demokratische, durch Benutzung getroffene, Absprachen) über die Bedeutung von Kartell. An solche vorhandenen Definitionen muß sich WIkipedia halten.
Nein, muss nicht. Eine Enzkyklpädie soll nur keinen Unsinn beschreiben. Und wenn Sie meinen obiges wäre gleichzusetzen mit "echt", dann ist das Unsinn.
Die Wikipedia arbeitet nach dem Prinzip, bestehende Konzepte zu beschreiben (siehe Was Wikipedia nicht ist), will also nicht Konzepte umdeuten oder neue Konzepte einführen. (Das sagt nichts über die Wertigkeit dieser Konzepte aus.)
Ich deute ja auch nichts um. Das müsstet Du erst mal zeigen, dass ich umdeute.
Natürlich darf sie auch keinen Unsinn
beschreiben, aber das ist, wie man sehen kann, bei weitem nicht das einzige Kriterium. --Skriptor 14:49, 3. Mai 2004 (CEST)
Beispiele:
  • Zusammenschluß von Unternehmen, die rechtlich und wirtschaftlich weitgehend selbständig bleiben, aber durch Preisabsprachen oder ähnliches den Wettbewerb ausschalten (Großer Duden)
  • association of independent firms or individuals for the prupose of exerting some form of restrictive or monopolistic influence on the production or sale of a commodity or group of commodities (Britannica)
--Skriptor 13:59, 3. Mai 2004 (CEST)
Diese einseitigen wenn auch üblichen Definitionen erläutern doch nicht was ein "echtes" Kartell sein soll. Kartell kann man auf auf ökonomische Weise betrachten.
Wonach schlagen Sie vor, zu entscheiden, welche Definition für "Kartell" die richtige ist? --Skriptor 14:49, 3. Mai 2004 (CEST)
Es gibt mehrere richtige. Man kann nicht eine in den Status echt erheben. Richtig ist es nur, wenn der entsprechende Begriff im richtigen Zusammenhang verwendet wird.
Und wonach entscheidet man, welcher Begriff in welchem Zusammenhang richtig ist? --Skriptor 16:12, 3. Mai 2004 (CEST)

Kartelle entstehen typischerweise in Märkten für Massenprodukte, bei denen die Anbieter relativ wenig Möglichkeiten haben, sich über die Technologie zu differenzieren.

Wo? Bei Bäckern, Metzgern und Friseuren?
Bei Kartellen geht es meist um großflächiger aktive Anbieter, Bächer etc. brauchen kein Kartell, da die meisten Menschen da vor allem nach der Entfernung filtern (schließlich sollen die Brötchen noch frisch sein, wenn ich zuhause ankomme). Außerdem entstehen in solchen Kreisen (vermutlich) aus dem nächsten Grund keine Kartelle. -- HaFKa 15:24, 8. Mär. 2008 (CET)

Je weniger Anbieter es in einem Markt gibt, desto leichter entsteht ein Kartell.

Mag sein, ist aber nur eine unbegründete Behauptung. Warum?
Je mehr Anbieter vom Kartell abweichen können, desto geringer ist die Überlebenschance eines Kartells. Schließlich hat ein Abweichler bessere Angebote als der Rest der (noch dem Kartell anhängenden) Konkurrenz. Außerdem müssen alle Marktbeteiligten überzeugt sein, mitzumachen, lässt es auch nur einer sein, wird nix aus dem Kartell. -- HaFKa 15:24, 8. Mär. 2008 (CET)

Ebenso entsteht es umso leichter, je ähnlicher sich die Anbieter untereinander sind.

Genauso Behauptung. Warum?--NL 13:29, 3. Mai 2004 (CEST)
Warum nicht?
Ich habe nicht behauptet, das nicht. Ich frage nur nach, weil ich es bezweifele. Vielleicht haben Sie ja selber nicht verstanden, warum.
Dann stellen Sie doch Ihre Zweifel mal dar - vielleicht habe ich ja Antworten. --Skriptor 14:49, 3. Mai 2004 (CEST)
Steht ja wenige Zeilen oben. Einfach beantworten.
Ich habe die Zweifel nicht gefunden (außer der Tatsache ihres Bestehens). Vielleicht schreibst du sie nochmal konkret auf? --Skriptor 16:12, 3. Mai 2004 (CEST)
Ich würde mich übrigens freuen, wenn wir diese Diskussion weniger aggressiv führen könnten. --Skriptor 13:59, 3. Mai 2004 (CEST)
Ich muss Ihnen ja auf den Zahn füllen, wenn wir inhaltlich weiterkommen wollen.--NL 14:30, 3. Mai 2004 (CEST)
Das geht aber auch deutlich verbindlicher. --Skriptor 14:49, 3. Mai 2004 (CEST)
Nicht so zickig, bitte.--NL 15:20, 3. Mai 2004 (CEST)

Skriptor, wenn Du nicht ernsthaft diskutieren willst, dann bearbeite ich den Artikel ohne Dich.--NL 17:13, 3. Mai 2004 (CEST)

Ich habe keine Ahnung, wie du auf die Idee kommst, ich würde nicht ernsthaft diskutieren wollen. Und daß ich an dem Artikel mitwirke, wirst du in der Wikipedia wohl kaum verhindern können. Es würde mich aber freuen, wenn wir zu einem gemeinsamen Verständnis der diskutierten Fragen kämen. --Skriptor 17:22, 3. Mai 2004 (CEST)

Nochmal:

Kartelle entstehen typischerweise in Märkten für Massenprodukte, bei denen die Anbieter relativ wenig Möglichkeiten haben, sich über die Technologie zu differenzieren.

   :Wo? Bei Bäckern, Metzgern und Friseuren? 

Je weniger Anbieter es in einem Markt gibt, desto leichter entsteht ein Kartell.

   :Mag sein, ist aber nur eine unbegründete Behauptung. Warum? 

Ebenso entsteht es umso leichter, je ähnlicher sich die Anbieter untereinander sind.

   :Genauso Behauptung. Warum?--NL 13:29, 3. Mai 2004 (CEST)
Was bringt dich dazu, an meinen Aussagen zu zweifeln? Und wie sehen diese Zweifel aus? --Skriptor 19:30, 3. Mai 2004 (CEST)
Es sind unbegründete Behauptungen, somit wahrscheinlich falsch. (Letzer Versuch!)--NL 20:01, 3. Mai 2004 (CEST)
Eine unbegründete Behauptung kann man frühestens dann als "wahrscheinlich falsch" einstufen, wenn es Gegenargumente gibt. Welche Argumente schweben dir da vor? --Skriptor 20:07, 3. Mai 2004 (CEST)
Das Argument steht schon da. Warum haben die Bäcker kein Kartell?--NL 21:13, 3. Mai 2004 (CEST)
Das ist eine Frage, kein Argument. Warum sollten sie eins haben? Aber ich werde trotzdem versuchen, es dir zu erklären: Die Bäcker bewegen sich in einem Markt mit sehr vielen Marktteilnehmern. Außerdem sind die Marktteilnehmer sehr unterschiedlich (Bäcker an der Ecke - Kamps). Beides sind Merkmale, die im Artikel als kartellhinderlich genannt werden - deine Beobachtung ist also ein Indiz für die Gültigkeit der genannten Kriterien.
Wenn wir uns die Geschichte ansehen, dann stellen wir fest, daß die Bäcker früher tatsächlich Zusammenschlüsse mit Merkmalen eines Kartells gebildet haben, sogenannte Zünfte. Ein wesentlicher Unterschied zwischen heute und damals: Damals bildete jede Stadt einen nach außen abgeschotteten Markt, der demzufolge eine wesentlich geringere Anzahl an Teilnehmern hatte. Ein weiteres Indiz also für die Bedeutung der Zahl der Marktteilnehmer im Hinblick auf die Kartellbildung. --Skriptor 08:21, 4. Mai 2004 (CEST)

> Das ist eine Frage, kein Argument.

Das eine schließt das andere nicht aus!
Ein Argument ist eine Aussage. Eine Frage ist per Definition keine Aussage. --Skriptor 09:52, 4. Mai 2004 (CEST)
Das ist doch Korrintenkackerei. Das Argumnet ist lediglich didaktisch verpackt. Du Troll.

> Warum sollten sie eins haben?

Aus Deiner eigenen Überlegung. Weil sie sich alle technisch ähneln.
Ich habe gesagt, daß Kartelle typischerweise in Märkten mit wenig differenzierbaren Produkten auftreten. Ich habe nicht gesagt, daß in solchen Märkten typischerweise Kartelle auftreten. --Skriptor 09:52, 4. Mai 2004 (CEST)
Wenn das typischerweise so ist (empirisch), dann müsstest Du auch Märkte benennen können. Wo sind also die empischen Belege?

> Aber ich werde trotzdem versuchen, es dir zu erklären: Die Bäcker bewegen sich in einem Markt mit sehr vielen Marktteilnehmern.

Nö. Ich kaufe meine Brötchen z.B. an 2 oder 3 Stellen. Ich fahr dafür keine 50 km.
Du bist aber kein Markt. --Skriptor 09:52, 4. Mai 2004 (CEST)
Ach so. Du meinst, die anderen Leute machen das so. Die kaufen dann die Brötchen in Wuppertal?

> Außerdem sind die Marktteilnehmer sehr unterschiedlich (Bäcker an der Ecke - Kamps).

Na und? Vor Kamps war das auch schon so. Außerdem kann sich auch Kamps mit den Kleinbäckereien verbünden. Die verkaufen alle die selben Brötchen. Was spricht also gegen ein Brötchenkartell mit Kamps? Oder was spricht dagegen, wenn sich die 2-3 Bäcker (trotz der vielen anderen Bäckereien in Köln, Stuttgart oder Dortmund) in einem Dorf absprechen?
Flexibilität des Marktes: Es gibt Tiefkühlbrötchen, Tankstellen, Autofahrten in die Nachbarstadt... --Skriptor 09:52, 4. Mai 2004 (CEST)
Trotzdem könnten sich die Bäcker absprechen das Graubrot 10 cent höher abzubieten. Außerdem ist die Anzahl der Bäcker relativ egal für diesen Effekt. Es kommt bloß drauf an, dass die Kunden an bestimmte Bäcker gebunden sind.

> Beides sind Merkmale, die im Artikel als kartellhinderlich genannt werden - deine Beobachtung ist also ein Indiz für die Gültigkeit der genannten Kriterien.

behauptest Du.
Und was willst du mit solchen Bemerkungen sagen? Wird das hier eine konstruktive Diskussion oder ein Streit? "behauptest Du" sieht mir, ehrlich gesagt, eher nach Streit aus. --Skriptor 09:52, 4. Mai 2004 (CEST)
Du siehst ja selbst, dass Deine Aussagen etwas pauschal und undifferenziert daherkommen. Was kann man also damit anfangen?
Ich könnte ja auch irgendwelche Thesen raushauen und sie nicht begründen und solange aufrecht erhalten, bis jemand sie widerlegt hat. Das wäre nicht elegant aber mindestens genausogut bzw. um keinen Deut schlechter als wie Du es machst.


> Wenn wir uns die Geschichte ansehen, dann stellen wir fest, daß die Bäcker früher tatsächlich Zusammenschlüsse mit Merkmalen eines Kartells gebildet haben, sogenannte Zünfte.

Die Zünfte galten für den Berufsstand. Das war eher ein Vorläufer der Gewerkschaft. Ist auch ein Kartell, aber keines von Unternehmern, glaube ich, weiß ich aber nicht. Mir ist jedenfalls nicht bekannt, dass die Zünfte Preisabsprachen gemacht hätten.
Dann weißt du vermutlich eine ganze Menge über Zünfte und Wirtschaftsgeschichte nicht: Die Festlegung von Preisen und Qualitäten von Waren war eine der wichtigen Funktionen einer Zunft. Denn Zünfte sind im Ursprung Zusammenschlüsse von Selbständigen, nicht von Gesellen, wie du im Kopf zu haben scheinst. --Skriptor 09:52, 4. Mai 2004 (CEST)
Kann sein, dass ich das nicht weiß. Habe ich ja zugegeben. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bäckerzunft jetzt den Preis für Brot festgelegt hat, oder doch?

> Ein wesentlicher Unterschied zwischen heute und damals: Damals bildete jede Stadt einen nach außen abgeschotteten Markt,

Der ist nie vollständig abgeschottet. Ich kann meine Brötchen ja auch in München kaufen. Tue ich aber nicht. Drum ist der Markt aber nicht abgeschottet.
Eine mittelalterliche Stadt war bezüglich bestimmter Produkte ein vollständig abgeschotteter Markt. Wirklich. --Skriptor 09:52, 4. Mai 2004 (CEST)
Ich rede aber von heute.

> der demzufolge eine wesentlich geringere Anzahl an Teilnehmern hatte. Ein weiteres Indiz also für die Bedeutung der Zahl der Marktteilnehmer im Hinblick auf die Kartellbildung. --Skriptor 08:21, 4. Mai 2004 (CEST)

Ja, aber was heißt Anzahl von Teilnehmern? Jeder kann teilnehmen und tut es auch mehr oder weniger. Offensichtlich beschreibt das eben die Sache nicht genau genug. Die Auswahlmöglichkeiten des Kunden spielen nähmlich die entscheidenere Rolle.
Noch eine Frage. Warum haben Burger King und Mc Donalds kein Kartell? Die beherrschen allein den Markt mit Burgern.--NL 09:18, 4. Mai 2004 (CEST)
An einem Markt kann oft nicht jeder teilnehmen.
KANN eben wohl. Nur mit einem anderen Aufwand.
Die so genannte Eintrittshürde ist ein wesentliches Kriterium bei der Klassifikation von Märkten. Es gibt Märkte praktisch ohne solche Hürden oder mit sehr niedrigen (Brötchen verkaufen). Recht viele Märkte haben hohe Hürden auf der Anbieterseite (Krebsmedikamente, Mobiltelefonproduktion). Es gibt auch Märkte mit hohen Hürden auf der Anbieter- und der Abnehmerseite (Kriegsschiffe, Kraftwerke). --Skriptor 09:52, 4. Mai 2004 (CEST)
Ja, aber das ist eben nur eine subjektive Frage, diese Klassifikation. Entscheidend ist doch nur, wie der Kunde sich an bestimmte Anbieter gebunden fühlt.
Was McDonald's und Burger King betrifft: Hamburger sind nur das Produkt, der Markt ist Fast Food.
Und da sprechen drei wichtige Faktoren dagegen: Erstens bewegen sie sich in einem Markt mit vielen Teilnehmern.
Das ist doch egal. Nur 2 Anbieter für Hamburger/FastFood dieser Qualität
Zweitens sind diese Teinehmer sehr verschieden - von internationalen Ketten bis zur Pommesbude an der Ecke.
Aber ohne Hamburger. Es kommt nun mal auch vor, dass man Heißhunger auf McD/BurgerKing hat
Und drittens kann man die Produkte sehr gut differenzieren.
Du meinst substituieren oder wenig differenzien?
Eine weitere Beobachtung also, die meine Darstellung im Artikel stützt. --Skriptor 09:52, 4. Mai 2004 (CEST)
Nö. Deine These snd bloß:
"Kartelle entstehen typischerweise in Märkten für Massenprodukte, bei denen die Anbieter relativ wenig Möglichkeiten haben, sich über die Technologie zu differenzieren. Je weniger Anbieter es in einem Markt gibt, desto leichter entsteht ein Kartell. Ebenso entsteht es umso leichter, je ähnlicher sich die Anbieter untereinander sind."--NL 11:32, 4. Mai 2004 (CEST)
Von Substitution finde ich nichts. Und ob sie sich differenzieren oder nicht, ist ziemlich egal, wenn sie gut substituiert werden können. Auch hier ist wieder primär entscheidend, ob der Kunde sich an die Produkte gebunden fühlt.--NL 11:32, 4. Mai 2004 (CEST)

Regulierung???

Der Einleitungssatz lautet: "Ein Kartell ist eine Vereinbarung zur Regulierung von Konkurrenz..." Was soll denn das heißen? Regulierungen sind wirtschaftspolitische Maßnahmen des Staates, um Kartelle zu verhindern und um den Wettbewerb zu schützen. Kartelle sind genau das Gegenteil davon. Der Artikel ist insgesamt zwar extrem mieß, d.h. jedoch nicht, dass man nicht wenigstens den Einleitungssatz halbwegs sinnvoll gestalten kann. Wieso wird dies nicht gewünscht und entsprechende Änderungen revertiert? --OB-LA-DI 23:25, 5. Jun. 2008 (CEST)

Dein Vorschlag lautet: "Ein Kartell ist ein vertraglicher Zusammenschluss mit dem Ziel den Wettbewerb zu beschränken". Vertrag als notwendiges Wesensmerkmal eines Kartells, nein sicher nicht, es gibt viele Kartelle die auf informeller Basis gebildet werden (siehe etwa Frühstückskartelle); Kartell ist ein Zusammenschluss, sicher nicht, im rechtlichen Sinne ist ein Zusammenschluss eben kein Kartell (siehe Zusammenschlusskontrolle; ein Kartell hat zwangsläufig das Ziel, den Wettbewerb zu beschränken, nein auch nicht, es kann das Ziel der Wettbewerbsbeschränkung haben, aber auch andere, etwa Rationalisierung, siehe Rationalisierungskartell. Der jetzige Satz ist wohl unpräzise, dein Änderungsvorschlag aber wirklich falsch. -- 84.75.255.221 00:00, 6. Jun. 2008 (CEST)
Meyers Lexikon schreibt, ähnlich wie andere: "Zusammenschluss rechtlich und wirtschaftlich weitgehend selbstständig bleibender Unternehmen der gleichen Wirtschaftsstufe auf der Basis eines Kartellvertrages, um den Wettbewerb auf einem Markt ganz oder teilweise auszuschalten. Nicht vertraglich geregelte, mündliche Absprachen über Verhaltenskoordinierung werden als Frühstückskartell bezeichnet." Auf welche Belege stützt du dich? --Livani 14:33, 6. Jun. 2008 (CEST)
Wobei eine "mündliche Absprache" ebenfalls ein Vetrag ist. --OB-LA-DI 15:58, 6. Jun. 2008 (CEST)
Ich stütze mich auf die Definitionen der Kartellgesetze: Art. 4 Schweizer Kartellgesetz, GWB, Österreichisches Kartellgesetz. Sekundärliteratur müsste ich raussuchen, würden aber das gleiche sagen. Meyer ist übrigens noch in einem anderen Punkt falsch: Es gibt auch vertikale Kartelle, d.h. zwischen Unternehmen unterschiedlicher Marktstufen. -- 84.75.255.221 16:38, 6. Jun. 2008 (CEST)

-- "Regulierung" würde ich nicht verwenden. Der Begriff hat sich eingebürgert für die sektorspezifische Wirtschaftsaufsicht. Bsp: Telekom, Post, Energie. Der wettbewerbliche Unwert des Kartells ist die Beschränkung von Wettbewerb, zB durch Rationalisierung (Beschränkung des Kostenwettbewerbs). Demgegenüber geht es in der Regulierung um das politische Bedürfnis, wettbewerbliche Strukturen überhaupt erst herbeizuführen bzw zu sichern. In Deutschland hat die Regulierung eine eigene Behörde (BNetzA) und bewegt sich auf dem Boden eigener Gesetze (zB TKG). --Kartellblog 20:27, 10. Nov. 2009 (CET)

Begriffsdefinition

Ist ein Kartell wirklich nur ein Kartell unter Wettbewerbern, das würde verikale Kartelle per definitionem ausschliessen. -- Zehnfinger 21:49, 25. Okt. 2009 (CET)


Lieber Zehnfinger, zu den 'vertikalen Kartellen' (gute Frage übrigens) habe ich etwas geschrieben unter Kartell (Wirtschaft), bei Referenz 1, also mit Literaturangabe. - Ich hoffe, es ist allgemeinverständlich genug. -- L-scriptor 09:14, 6. Nov. 2009 (CET)

--

"Kartell" kann sein, was die Verbote der Art. 81 EG bzw. § 1 GWB untersagen. Insoweit geht es um die Beschränkung von Wettbewerb durch Vereinbarung, Abstimmung oder Beschluss. Da Wettbewerb vertikaler Wettbewerb sein kann, kann ein Kartell - verstanden als Wettbewerbsbeschränkung - ein vertikales Kartell sein. "Kartell" kann aber auch sein, was man landläufig darunter versteht: das Preiskartell, das Quotenkartell etc., oder historisch die "Kartellierung" als künstliche Angebotsverknappung. Insoweit geht es (nur) um die Beschränkung von horizontalem Wettbewerb. Dann ist die Antwort nein. Kartellrechtler sprechen bei ersterem idR von einer Wettbewerbsbeschränkung und bei zweiterem idR von einem Kartell (d.h. von einer Wettbewerbsbeschränkung in Gestalt eines Kartells). Vielleicht hängt der Wirrwarr damit zusammen, dass der vertikale Wettbewerb in der Geschichte des Kartellrechts eine relativ späte Entdeckung war. Kartellblog 20:15, 10. Nov. 2009 (CET)

Konditionenkartelle

Sind Konditionenkartelle nicht nur dann zulässig, wenn die Anwendung der Konditionen rein freiwillig ist? -- JensMueller 01:03, 23. Aug. 2004 (CEST)

§2 GWB limitiert die Zulässigleit u.a. auf "... unter angemessener Beteiligung der Verbraucher an dem entstehenden Gewinn ...", was wohl viele Konditionen- und auch Normenkartelle eigentlich verbietet. 217.237.182.122 20:03, 30. Mai 2006 (CEST)
Konditionenkartelle enthalten Vereinbarungen und Beschlüsse, die die einheitliche Anwendung allgemeiner Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen einschließlich der Skonti zum Gegenstand haben, soweit sich diese Regelungen nicht auf die Preise oder Preisbestandteile beziehen [§ 2II GWB]. (nicht signierter Beitrag von 89.55.160.242 (Diskussion) 12:20, 10. Mär. 2007 (CET))

Korrektur: Kategorie:Kartellrecht

habe die Passagen zum Kartellrecht aus "Kartell" in "Kartellrecht" eingarbeitet und gleichzeitig die Verlinkung zwischen beiden verstärkt. Zu Kartellrecht steht jetzt bei "Kartell" nichts mehr, bei "Kartellrecht" Besseres. Hoffe es konveniert. 4.12.08 (nicht signierter Beitrag von L-scriptor (Diskussion | Beiträge) 10:39, 4. Dez. 2008 (CET))

Rabattkartelle?

Sind die Rabattkartelle nicht auch verboten? Gruß Sebastian (nicht signierter Beitrag von 217.227.110.45 (Diskussion) 22:45, 19. Okt. 2004 (CEST))

Kategorie:Kartellrecht

Ich glaube nicht, dass "Kartell" unbedingt unter diese Kategorie gehört - andere sehen es unter den Überbegriffen Gewinnmaximierung -> Gewinn -> Wirtschaft oder Wohlergehen. Ein weiterer Hinweis, dass Kategorien gut sind, aber von der Subjektivität der Benutzer leben. (nicht signierter Beitrag von Robodoc (Diskussion | Beiträge) 02:32, 20. Dez. 2004 (CET))

Ich habe eine Umreihung gewagt, die die Realität mMn besser widerspiegelt: Kartell ist Kartell und steht - nun ja, manchmal mehr, manchmal weniger innerhalb oder außerhalb des Kartellrechts. D.h. wir haben 2 Seiten, die um "die Vorherrschaft" kämpfen. Soweit klar? -- Robodoc ± 02:32, 20. Dez. 2004 (CET)

Einleitungssatz

Der Satz macht so sprachlich und inhaltlich keinen Sinn und ist auch falsch: Ein Kartell hat nicht zwangsläufig den Zweck, den Wettbewerb zu beschränken, der Zweck, z.B. bei Rationalisierungskartell, können auch Kosteneinsparungen (Effizienzsteigerung) sein, die Wirkung ist dann allerdings auch eine Wettbewerbsbeschränkung. Zehnfinger 18:23, 26. Sep. 2006 (CEST)

Unstimmigkeiten

Ich wollte mich hier grade weitergehend über Kartelle informieren. Leider stimmen manche Angaben nicht mit denen in meinem Lehrbuch (Nudig und Haller - Wirtschaftskunde) vom Klett Verlag (ISBN 3-12-882710-9) überein.

Z.B. werden im Artikel Syndikate als verboten dargestellt. Im Lehrbuch allerdings als genehmigungspflichtig. Da Syndikate in Deutschland angewand werden glaube ich dem Lehrbuch mehr ;-)

--Obstfliege 31.01.2007 (nicht signierter Beitrag von 194.139.6.37 (Diskussion) 09:05, 31. Jan. 2007 (CET))

Wirtschaftliches Kartell, Unternehmenskartell

Ein wirtschaftliches Kartell ist ein Zusammenschluss selbständig bleibender Unternehmen zur Begrenzung ihrer Konkurrenz. Die getroffenen Vereinbarungen können sehr unterschiedlich sein: In Frage kommen vielfältige Maßnahmen zur Ordnung und/oder Regelung des Marktes bis hin zu seiner monopolistischen Beherrschung. Man unterscheidet nach Zweck, Funktion und Organisationsweise eine ganze Reihe von Kartellarten.

Unternehmenskartelle gelten seit spätestens der Nachkriegszeit als schädlich für die wirtschaftliche Entwicklung und das Gemeinwohl. Inzwischen sind sie wohl weltweit im Grundsatz verboten. Wirtschaftskartelle der Gegenwart sind somit entweder kriminell oder staatlich gewollte Ausnahmefälle (z.B. die OPEC, in der die Ölförderländer als Wirtschaftsakteure auftreten, oder bestimmte Krisenkartelle). (nicht signierter Beitrag von 147.172.144.235 (Diskussion) 09:54, 26. Okt. 2007 (CEST))