Diskussion:Wirtschaftsrecht (Studiengang)

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Strafrecht oder Strafprozessrecht werden NICHT weitgehend ausgelassen. dieser artikel muss im ganzen überarbeitet werden! so geht es ja nicht.. onze (nicht signierter Beitrag von 87.79.41.12 (Diskussion) 01:36, 15. Jan. 2008‎)

dann ändere ihn doch nach deinen wünschen.... ich kann nicht überblicken, wie die situation an jeder hochschule ist, die wirtschaftsrecht anbietet, aber zumindest in dem mir bekannten teil spielt das strafrecht im gegensatz zur klassischen universitären ausbildung eine sehr untergeordnete rolle. aber für eine angeregte diskussion bin ich dankbar, sodass wir die qualität des artikels u.u. steigern können. grüße daniel

Hallo, hier eine kleine Ergänzung:

Die Uni Mannheim bietet seit geraumer Zeit den Bachelor Unternehmensjurist (LL.B.) an. Ich würde es selbst ändern, aber meine wiki Kenntnisse reichen nicht aus.

--- Laut http://www.hochschulstart.de/index.php?id=3405 muss man sich für Rechtswissenschaften in NRW nicht mehr über die Stifung bewerben! (nicht signierter Beitrag von 80.187.110.87 (Diskussion) 11:09, 25. Dez. 2011 (CET)) [Beantworten]

Numerus clausus[Quelltext bearbeiten]

Der Satz „Das Studium ist zulassungsbeschränkt, Studienplätze werden daher zumeist über einen bestimmten Notendurchschnitt (Numerus clausus) vergeben“ könnte in dieser Form zu der falschen Annahme verleiten, der Numerus clausus sei ein (bestimmter) Notendurchschnitt. Er ist somit verbesserungswürdig. --Wikkipäde (Diskussion) 18:46, 19. Apr. 2013 (CEST)[Beantworten]

Abgrenzung zum Volljuristen[Quelltext bearbeiten]

Ist es eigentlich zehn Jahre nach Einführung des Studiengangs Wirtschaftsrecht immer noch notwendig, schon im vierten Satz auf die Unterschiede zum "klassischen" Staatsexamen hinzuweisen? Dies gilt umso mehr, als der Artikel ja einen Abschnitt mit einem "Vergleich zum traditionellen Studium der Rechtswissenschaft" enthält. Bei allem Verständnis für das Bedürfnis nach Abgrenzung, das insbesondere Studenten der Rechtswissenschaft häufig verspüren, sollte es doch selbstverständlich sein, dass der Studiengang "Wirtschaftsrecht" kein "'Gegenprogramm' zum klassischen Volljuristen" ist (welcher Studiengang ist denn eigentlich ein "Gegenprogramm" zu einem anderen Studium?)

Insofern sollte der Teil "Das Studium zum Wirtschaftsjuristen ist in Deutschland kein Gegenprogramm zum klassischen Volljuristen, da Wirtschaftsjuristen mit Abschluss auf Masterniveau nicht zum Rechtsreferendariat zugelassen werden und daher auch über keine Befähigung zum Richteramt verfügen. Im Gegensatz zum Volljuristen mit seiner universellen Ausrichtung ist das Einsatzgebiet eines Wirtschaftsjuristen inhaltlich grundsätzlich auf den Bereich Wirtschaft spezialisiert; daneben besteht aber auch durchaus die Möglichkeit zur Beschäftigung im öffentlichen Dienst." entfernt werden.

Dem kann ich mich nur anschließen. Ich halte es darüber hinaus auch für sehr symptomatisch, dass versucht wurde in einer aktuelleren Änderung des Artikels den Wirtschaftsjuristen Berufszugänge im Öffentlichen Dienst mit „Zugang nur mit jur. Staatsexamina(...) z.T. auch im höheren Dienst“ abzusprechen. Ein Blick ins Gesetz erleichtert auch hier die Rechtsfindung: DRiG, BRAO und zumindest aktuell noch das RDG beschränken den Berufszugang für Wirtschaftsjuristen. Schon schlimm genug, dass jemand der jahrelang studiert hat in seinem Fach nicht freiberuflich tätig werden soll. Richard1268 (Diskussion) 15:56, 20. Feb. 2020 (CET)[Beantworten]