Diskussion:Wohnrecht

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 77.189.111.216 in Abschnitt Wohnrecht vs Wohnungsrecht
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Wohnrecht vs Wohnungsrecht

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Müsste es nicht auf in der Überschrift "Wohnungsrecht" heißen? Denn ein Wohnungsrecht wird gemäß § 1093 BGB, ein Wohnrecht gem. § 1090 BGB bestellt. Die Abgrenzung müsste auch im Meikel-GBO-Kommentar (HRP) stehen. (nicht signierter Beitrag von 77.189.111.216 (Diskussion) 14:35, 23. Apr. 2012 (CEST)) Beantworten