Diskussion:Wohnungstür
Gelangt man durch die Tür direkt in einen Wohnraum, muss der Wert bei 37dB liegen und nicht bei 32dB. (nicht signierter Beitrag von 130.180.50.38 (Diskussion) 17:12, 6. Jan. 2016 (CET))
Ich habe den Artikel etwas überarbeitet, v.a. rechtliche und technische Aussagen übersichtlicher dargestellt. Dabei fiel mir folgende Aussage auf: „Beim Einfamilienhaus (auch Reihenhaus oder Doppelhaushälfte) werden die Begriffe Wohnungstür und Haustür synonym verwendet. Bei akkurater Auslegung ist es jedoch eine Haustür.“ Da bei einem Haus mit einer einzigen Wohnung definitionsgemäß die Haus- zugleich auch die Wohnungstür ist, kann man hier nicht von einer „akkuraten“ oder weniger „akkuraten“ Auslegung sprechen. (Auslegung wovon überhaupt?) Unabhängig davon habe ich persönlich noch nie gehört, dass irgendjemand (Bewohner, Verkäufer oder wer auch immer) bei Einfamilienhäusern von „Wohnungstür“ statt „Haustür“ spricht. Ich habe den Satz daher entfernt. --Prügelprinz (Diskussion) 09:53, 30. Mär. 2016 (CEST)