Diskussion:Yuh Woon-hyung

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Name für Korea 1945-48[Quelltext bearbeiten]

Die Frage nach der völkerrechtlichen Unabhängigkeit bzw. (formalen Anerkennung/Entstehung von Nord/Südkorea ist eigentlich eine etwas andere. Hast du Quellen, das für den Quellen dafür, dass Korea in der Periode 1945-48 als Chosen bezeichnet wird? Ich habe Chosen bisher nur als Bezeichnung für die Zeit der japanische Regierung bzw. Besetzung gesehen und die endet 1945. Das musst nicht viel heißen, da ich kein Korea-experte bin, aber einen Beleg würde ich da schon gerne sehen. Gruß --Kmhkmh 15:06, 19. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]

P.S: Zudem besteht in der momentanen Fassung, dann auch eine gewisse inhaltliche Inkonsistenz, denn im Artikel wird Yuh Woon-hyung als (noch) südkoreanische Politiker bezeichnet obwohl er vor der offiziellen Gründung von Südkorea verstarb.--Kmhkmh 15:12, 19. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]
P.S. II: Ich habe jetzt erst die Hinweise in der Versionsgeschichte bzgl. de-jure und de-facto gesehen. Diese Unterschiede sollten (belegt) in dem Artikel stehen, aus der aktuellen Formulierung ist für Leser nicht klar, dass es überhaupt einen Unterschied zwischen de-jure und de-facto gibt und erst recht nicht worauf sich die angegeben Namen beziehen. Bei de-jure muss eventuell auch noch zwischen (internationalen) Völkerrecht und nord- und/oder südkoreanischem Recht unterschieden werden, die eventuell nicht deckungsgleich sind. Am besten sollte all das in einer erklärenden Fußnote zusammengefasst werden.--Kmhkmh 15:22, 19. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]
Hallo Kmhkmh, das ist ein blöder Fall.
Nun, zum de-jure/de-facto-Status: Ist im Hauptartikel belegt (Korea unter japanischer Herrschaft#Ende der Kolonialzeit, dort letzter Absatz)
Zur Verwendung des Namens "Chousen": In der Tat habe ich, als ich hier nach WP:NK#Anderssprachige Gebiete (dort der letzte Textabsatz) handelte, mich mit Hinblick auf diesen Streit zwischen den beteiligten Staaten bzgl. des Annexionsvertrages alleinig nach dem Völkerrecht für internationale Verträge gerichtet (neben den Refs in dem Hauptartikel siehe auch die Wiener Konvention, §65, in diesem wird gesagt, dass ein Staat, der Nachträglich einen Vertrag disputiert, der Vertragsinhalt solange nicht davon berührt wird, als wie darüber entschieden wurde. Bis heute haben weder Nord- noch Südkorea eine internationale Prüfung beantragt). Ich wollte damit verhindern, dass weder die (möglicherweise) point-of-view-Meinung Japans, Nord- und Südkoreas hier eingang finden.
In der Tat ist dies für einen Laien evtl. missverständlich und missführend. Ich muss eingestehen, dass mir das bei der Eineditierung bewusst war. Ich wollte aber nicht die Zeile mit "ewig viel Info" zuballern, und auf die Idee einer Anmerkung per Fußnote bin ich damals nicht gekommen.
Ich finde deinen Vorschlag toll und werde ihn umsetzen. Grüße --Valentim 20:35, 19. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]
PS: Die Abänderung von südk. nach kor. Politiker ist in Ordnung, hätte ich auch so gemacht. --Valentim 20:38, 19. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]

Volksrepublik Korea[Quelltext bearbeiten]

Leider wird im deutschsprachigen Wikipedia, nicht auf die Volksrepublik Korea hingewiesen oder man wird fälschlicherweise auf die Volksdemokratische Republik Korea geleitet. Ich verweise hier auf den englischsprachigen Link https://en.wikipedia.org/wiki/People%27s_Republic_of_Korea - Damit gibt es noch Diskussionsbedarf. Meines Erachtens war Yuh Woon-hyung keineswegs Vizepräsident unter Rhee Syng-man, denn zum Zeitpunkt der Volksrepublik Korea war Kim Gu Präsident aller Koreaner. Für mich entstünde ein geschichtliches Zerrbild um die Person Yuh Woon-hyung, wenn nicht auf den Fakt der Volksrepublik Korea und den von ihm initiierten Volkskomitees https://en.wikipedia.org/wiki/People%27s_Committee_(postwar_Korea) hingewiesen wird.

Gruß Hartmut!