Diskussion:Z-Stellung
Z=Zerlegung? Für diese Lesart scheint mir ein Beleg doppelt notwendig. In aller Literatur zu Eisenbahnfahrzeugen geht die Z-Stellung der Ausmusterung voraus. Ein nicht ausgemustertes Fahrzeug darf aber logischerweise nicht zerlegt werden, weil es noch im Bestand geführt wird. Die Reihenfolge ist darum notwendigerweise Z-Stellung - Ausmusterung - Zerlegung oder Verkauf. Die Z-Stellung kann auch aufgehoben werden, was ebenfalls gegen die Lesart Zerlegung spricht: wie soll ein (teil-)zerlegtes Fahrzeug wieder in Betrieb genommen werden können? Und der Begriff Z-Stellung, der meist durch Aufbringen eines Z bei der Fahrzeugnummer auch am Fahrzeug dokumentiert wurde (wird?), bedeutet nicht mehr als "zurückgestellt von der Ausbesserung". In der Praxis bedeutet das m.W. daß das Fahrzeug abgestellt wird, aber eben nicht aus dem Bestand gestrichen und damit auch nicht zu zerlegen - und sei es als Ersatzteillieferant für baugleiche Fahrzeuge: auch das erfordert die Ausmusterung.--Wolfram1973 (Diskussion) 01:47, 10. Dez. 2014 (CET)