Diskussion:Zinsinformationsverordnung

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Istiller in Abschnitt Ausgelaufen?
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Ausgelaufen?[Quelltext bearbeiten]

In § 17 "Anwendungsbestimmungen" steht Vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 gilt diese Verordnung nur für Zinszahlungen, die bis zum 31. Dezember 2015 zugeflossen sind.

Heißt das nun, das diese Verordnung nicht mehr gültig ist und man im Artikel ein Endedatum setzen sollte?

Gruß Ingo -- Istiller (Diskussion) 17:14, 14. Mai 2020 (CEST)Beantworten