Diskussion:Zugriffsrecht

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von VÖRBY in Abschnitt Differenzieren
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Anmerkung[Quelltext bearbeiten]

Dieser Artikel wäre als Bestandteil von Zugriffskontrolle eigentlich besser aufgehoben.

Siehe hierzu die Gliederung des englischen Wikipedia-Artikels zur Zugriffskontrolle: http://en.wikipedia.org/wiki/Access_control (nicht signierter Beitrag von Pøstman (Diskussion | Beiträge) 15:57, 4. Feb. 2012 (CET)) Beantworten

Es gibt m.E. zu viele Lemmas, die diesen Aspekt behandeln, sich aber nicht klar voneinander abgrenzen. Beispiele:
  • Antwort für Postman: Zugriffskontrolle ist nur die Schutzfunktion, mit der Zugriffsrechte gesichert werden. Ein (1) Artikel könnte dazu genügen - oder die jeweiligen Artikel müssen sich sauber voneinander abgrenzen.
  • Der Terminus 'Zugriff' könnte assoziieren, dass nur das Lesen behandelt wird. Besonders funktionsbezogene Rechte wird man darunter kaum vermuten.
  • In Berechtigung als BKL wird IT-seitig nur auf Dateiberechtigung verwiesen - was nur einen Teilaspekt abdeckt.
  • Berechtigungskonzept scheint mir das Thema noch am umfassendsten zu behandeln.
  • In Befugnis (Informationstechnik) wird nochmal ein Versuch in Richtung 'Rechte' unternommen. 'Befugnis' ist aber lediglich eine sprachliche Variante (Synonym) von 'Berechtigung', kein neuer Begriff. Außerdem ist 'Informationstechnik' (in der Wikipedia) ein Synonym für 'Softwareentwicklung' - wo dieser Rechteaspekt nicht so richtig hinpasst.
Fazit: Dieser Themenkreis ist in Wikipedia ein 'Stiefkind'. --VÖRBY (Diskussion) 18:21, 24. Aug. 2012 (CEST), abgeändert: --VÖRBY (Diskussion) 19:23, 24. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Habe Erweiterungen in Zugriffsrecht (als Beispiel) eingebaut und in Berechtigungskonzept den Aspekt der erforderlichen Hilfsmittel ergänzt. Sicher ließe sich noch Einiges verbessern. Aus Sicht der HIER erfolgten Diskussion aber m.E. erledigt.

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. VÖRBY (Diskussion) 12:53, 12. Sep. 2012 (CEST)

Differenzieren[Quelltext bearbeiten]

Zumindest in der Einleitung, besser noch als eigener Absatz (ähnlich oder i.Z. mit 'Zugriffsklassen') sollte klarer herauskommen, welche Dimensionen in Zugriffsrechten behandelt werden, nämlich:

  • Wer darf (Benutzer, Programm, Rolle, Benutzergruppe)?
  • Welche Daten-Objekte (Verzeichnis, Datei, Datensatz (-menge) und welche Datenaktion (s. CRUD)?
  • Welche Funktionen (z.B. Programmteile) ?
  • ggf. weitere Dimensionen wie: für welchen Zeitraum gültig? wer darf das Recht erteilen?
  • Auch besondere Varianten von Zugriffsrechten wie Vier-Augen-Prinzip etc. sollten erwähnt werden.
  • Der Zusammenhang zu Berechtigungskonzept (als übergeordnete Struktur) und evtl. auch die 'Identifikation' von Benutzern (als Grundlage für eine funktionierende Zugriffskontrolle (ist aber eigenes Lemma!) sollten erwähnt werden.

Bisher ist der Text zu sehr auf dateibezogene Berechtigungen ausgerichtet und erscheint einfach nicht vollständig. --VÖRBY (Diskussion) 09:29, 3. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. VÖRBY (Diskussion) 12:54, 12. Sep. 2012 (CEST)