Diskussion:Zusatzversorgungskasse der Kommunalen Versorgungskassen Kurhessen-Waldeck

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Faltenwolf in Abschnitt Name
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Zusammenführen

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Mir scheint, es könnte sinnvoll sein, diesen Artikel und benachbarte in Kommunale Versorgungskassen Kurhessen-Waldeck zusammenzuführen. Aber heut Nacht nicht mehr. Andere Ansichten? F. 02:14, 13. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Nein, bitte nicht zusammenführen. Ich habe bewusst mehrere Artikel angelegt. Jede der Kassen ist eine gesonderte Kasse mit eigener Satzung, eigenen Aufgaben, eigener Rechnungslegung. Hintergrund ist auch, dass man die Kassen leichter unter ihrer jeweiligen Bezeichnung und nicht unter Kommunale Versorgungskassen Kurhessen-Waldeck findet.-- KVK 34117 08:27, 16. Aug. 2011 (CEST) Die Kassen verbindet eine gemeinsame Geschäftsführung. Außen werden sie jedoch eher als eigenständige Kassen wahrgenommen, so hat z. B. jede Kasse ihren eigenen Briefkopf. Außerdem: Wer sich z.B. für das Thema Sterbegeldversicherung interessiert, wird nicht unter dem Suchbegriff Kommunale Versorgungskassen Kurhessen-Waldeck suchen. Entsprechendes gilt, wer sich für die Zusatzversorgungskasse oder die Beamtenversorgungskasse interessiert. -- KVK 34117 09:36, 16. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Mit Weiterleitungen ist das alles unproblematisch zu lösen, der Wartungsaufwand sinkt dagegen beträchtlich. Gruß F. 20:58, 17. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Danke für den Tipp. Sorry, bin noch etwas unerfahren bei Wikipedia. Aber ich habe Bedenken, dass, wenn man die ganzen Infos in einen Artikel packt, dieser dann zu unübersichtlich wird, oder? -- KVK 34117 07:25, 18. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Nein, eigentlich überhaupt nicht. Falls Du Dich nicht ranwagst - ich nehm es mal auf meine Liste und seh zu, dass ich in den nächsten Wochen das mal mache - kann ja nix verschütt' gehen, alte Versionen werden ja archiviert. Du könntest aber schon einmal ein Foto vom Verwaltungsgebäude hochladen und - falls vorhanden - auch Logo(s). Dann, mal zum Inhaltlichen, frage ich mich, ob der Begriff «Unternehmensverbund» hier richtig ist, denn es handelt sich ja lt. Artikel um Körperschaften bzw. Anstalten des öffentlichen Rechts und die sind handelsrechtlich ja eben keine Unternehmen, wenn ich mich korrekt an die Handels- und Gesellschaftsrechtsvorlesungen erinnere. Gruß F. 12:36, 18. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Das Angebot, dass Du die Artikel zusammenführst, nehme ich gern an. Ich werde mich durch das Tutorial "Fotos hochladen" arbeiten. Über den Begriff "Unternehmensverbund" machen wir uns hier noch Gedanken.-- KVK 34117 12:22, 19. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Am besten machst Du das Bild selbst, dann ersparst Du Dir den ganzen WP:URV-Heckmeck. Nähmst Du zum Beispiel ein Foto, das ein Dritter für eure Pressestelle gemacht hat, dann müsste zuerst juristisch geklärt werden, ob die Nutzungsrechte der KVK das Einstellen in WP einschließen, da diese Fotos dann ja von jedermann weiterverwendet werden können, auch kommerziell. Frag mal beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis nach, ich glaube, die haben inzwischen aufgegeben, Bilder Dritter, an denen sie zwar das Eigentum, aber nicht alle Nutzungsrechte haben, hochzuladen (naja, musst nicht nachfragen, es ist so). Eigene Bilder sind immer unproblematisch und dann einfach per Spezial:Hochladen hochladen. Wenn's hochgeladen ist und Du mit dem Einbinden Schwierigkeiten hast, sag mir Bescheid.
Ich werde jetzt mal (wenn ich Zeit und Lust habe, kann also dauern) die vier Artikelchen, ohne sie gleich zusammenzuführen, inhaltlich bürsten. Meine Änderungen begründe ich jeweils auf der dazugehörigen Artikeldiskussion. Falls Du damit im Einzelfall nicht einverstanden bist, schreib's mir dort. Gruß F. 14:05, 19. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Zum Begriff öffentlich-rechtliche Unternehmen haben wir folgende Definition gefunden: "Unter öffentlich-rechtlichen Unternehmen versteht man alle öffentlich-rechtlich verfassten Unternehmen wie Anstalten, Körperschaften und Stiftungen, ferner Eigen- und Regiebetriebe." Und in § 1 Abs. 1 Satz 1 hessisches Versicherungsaufsichtsgesetz wird der Begriff "öffentlich-rechtliches Versicherungsunternehmen" verwendet. -- KVK 34117 08:14, 26. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Name

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Da haben wir's schon: Im Artikel steht "Zusatzversorgungskasse der Kommunalen Versorgungskassen Kurhessen-Waldeck", in der aktuellen Satzung (ZVKSatzung i.d.F.der 9. Änderung vom 05_08_2009 Internet) "Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände des Regierungsbezirks Kassel". Ändere ich also. F. 14:32, 19. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Ja, der Name in der Satzung ist natürlich richtig. Der Name "Zusatzversorgungskasse der Kommunalen Versorgungskassen Kurhessen-Waldeck" wurde hier als Artikeltitel gewählt, um die Auffindbarkeit zu erleichtern und den Zusammenhang mit den Kommunalen Versorgungskassen und den anderen beiden dazugehörigen Kassen zu verdeutlichen. Aber wenn du die Artikel zusammenführst, gibt´s das Problem ja nicht mehr und die Kassen können auch mit ihrem Satzungsnamen bezeichnet werden. Neben dem Satzungsnamen gibt es noch die Wortmarke KVK ZusatzVersorgungsKasse (§ 2 Abs. 1 der Kassensatzung); unter diesem Namen ist die Kasse bekannter.-- KVK 34117 08:21, 26. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Namensänderung im Artikel verworfen, Redirect unter KVK ZusatzVersorgungsKasse eingerichtet.--Peisi 12:41, 2. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Sorry, ich hatte diesen Artikel aus dem Auge verloren, aber noch auf meiner Beo. Peisis Schreibweise entgegen steht der Wikipedia-Namenskonvention (Versalien in Wortmitte = keine Werbeschreibweise), und Peisi ist als kleines Sichterlein wie ich es auch bin natürlich des letztinstanzlichen Verwerfens von irgendwelchen Alternativen ebenso nicht berufen; kann sich aber gern als Admin bewerben. F. 22:32, 2. Okt. 2011 (CEST)Beantworten