Diskussion:Zweistufige Volksgesetzgebung

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von MaxBE
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Die Situation in den deutschen Bundesländern ist falsch dargestellt.

--85.177.186.145 17:58, 25. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Das sollte sich inzwischen erledigt haben.

--MaxBE (Diskussion) 23:47, 9. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Weimarer Republik – wie genau?[Quelltext bearbeiten]

Was im Abschnitt Deutschland/Geschichte über die Weimarer Republik steht, ist unvollständig und auch unbelegt. Der Artikel Direkte Demokratie in der Weimarer Republik scheint darauf auch keine klare Antwort zu geben. Die Lektüre dieses Artikels hinterlässt bei mir eher den Eindruck, es sei ein noch komplizierteres, sozusagen "dreieinhalbstufiges" Verfahren gewesen:

  • Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens (niederschwellig, konnte aber vom Innenminister abgelehnt werden!)
  • Unterschriftensammlung
  • Behandlung im Parlament
  • Volksentscheid bei Ablehnung durch das Parlament

Meiner Meinung nach sollte das Verfahren unter Direkte Demokratie in der Weimarer Republik klar beschrieben werden. Dann könnte man hier bloß darauf verweisen und den Rest löschen.

--MaxBE (Diskussion) 23:45, 9. Apr. 2017 (CEST)Beantworten