Diskussion:Zweiter Arbeitsmarkt

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In der vorliegenden Form eine Missgeburt[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist in seinem allgemeinen und auf Deutschland bezogenen Teil 1. stilistisch und 2. inhaltlich mangelhaft und ungenügend belegt.

(1) "außerhalb der eigenen vier Wände" ist kein enzyklopädischer Stil. "In Deutschland werden Beschäftigungsprogramme für Menschen mit wenig Chancen auf dem Ersten Arbeitsmarkt auch als Dritter Arbeitsmarkt bezeichnet und in der Politik wie in der Literatur verwendet": Beschäftigungsprogramme werden in der Literatur verwendet? Wie geht das denn?

(2) "Der sogenannte Zweite Arbeitsmarkt ist in den meisten Fällen kein Markt, auf dem Angebot und Nachfrage aufeinandertreffen. Er ist daher trotz der ähnlichen Namensgebung kein Arbeitsmarkt, sondern eine Beschäftigung, die nicht in der Wirtschaft, sondern in der Sozialarbeit Bedeutung hat." Im Garten- und Landschaftsbau beispielsweise konkurrieren in Deutschland öffentliche Beschäftigungseinrichtungen mit freien Unternehmen, was letztere natürlich heftig beklagen. Es ist also völlig absurd zu behaupten, dass der zweite Arbeitsmarkt in der Wirtschaft keine Bedeutung hätte. Ein wichtiger, dauerhafter, überall präsenter Bestandteil des "zweiten Arbeitsmarkts" sind die Werkstätten für behinderte Menschen (Rehawerkstätten). Diese erfüllen natürlich einen sozialpolitischen Zweck, indem sie Menschen, die auf dem regulären "Arbeitsmarkt" keine Chance haben, Beschäftigung bieten - mit einem Monatslohn von ca. 300 Euro für Vollzeitarbeit (!). Nun ist es aber mitnichten so, dass es sich da nur um eine ökonomisch zwecklose Maßnahme gegen Langeweile handelte, sondern diese Betriebe bieten sehr wohl Leistungen auf dem Markt an: das reicht von Verpackungstätigkeiten über Gartenarbeiten bis hin zum Offsetdruck. Außerdem bieten solche Werkstätten Leiharbeit an. Sie sind also sehr wohl auf dem Markt als Dienstleister präsent. In solchen Werkstätten sind in Deutschland ca. 280.000 Menschen beschäftigt.

Es wird zutreffend festgestellt: Der Begriff "zweiter Arbeitsmarkt" ist nicht eindeutig definiert. Wenn man zum Begriffsumfang alle möglichen schwachsinnigen Verwahrmaßnahmen rechnet, wo z.B. Hartz-IV-Empfänger in einer Art Rollenspiel ein Kaufhaus simulieren sollen, dann liegt natürlich die Schlussfolgerung nahe, dass ein solcher "zweiter Arbeitsmarkt" ökonomisch sinnlos ist. Dieser Artikel versucht, mit vagen Verallgemeinerungen und unbelegten Behauptungen den Eindruck zu erwecken, der "zweite Arbeitsmarkt" sei im Kern eine wirtschaftsferne, rein sozialtherapeutische Veranstaltung. Damit wird seine wirkliche ökonomische Funktion verschleiert.

Es folgt dann ein sehr ausführlicher Teil über die Situation in der Schweiz, der durchaus interessant ist. Aber hier wird genau das begriffliche Problem deutlich: Der Darstellung zufolge, die ich als Nichtschweizer nur zur Kenntnis nehmen und nicht weiter beurteilen kann, werden in der Schweiz "freiwillige", unentgeltliche "Arbeitseinsätze" von Sozialhilfeempfängern, die nichts wirklich Brauchbares produzieren, sondern nur einen therapeutischen Nutzen haben sollen, zum "zweiten Arbeitsmarkt" gerechnet. Dass so etwas mit "Markt" nichts zu tun hat, ist natürlich völlig zutreffend.

In Deutschland, wo wir zum Glück einen Reichsarbeitsdienst nicht mehr und noch nicht wieder haben, werden meiner Kenntnis nach freiwillige, unbezahlte, ehrenamtliche Tätigkeiten zu keinem "Arbeitsmarkt" gerechnet (Arbeitslose dürfen ehrenamtliche Tätigkeiten nur in begrenztem Umfang ausüben, weil sie ja "Arbeit suchen" sollen, wozu unbezahlte Aktivität gerade nicht gerechnet wird).

Wenn es tatsächlich so sein sollte, dass der Begriff "zweiter Arbeitsmarkt" in Deutschland und in der Schweiz derart unterschiedlich gebraucht wird, dann wäre es sinnvoll, zwei verschiedene Artikel anzulegen. Denn in Deutschland ist der "zweite Arbeitsmarkt" eindeutig ein Sektor, in dem es vor allem darum geht, Arbeitskraft von Menschen, die auf dem "ersten Arbeitsmarkt" niemand haben will, zu Niedrigstlöhnen zu nutzen.

In der vorliegenden Form ist der Artikel jedenfalls eine komplette Missgeburt: Nur der Teil über die Schweiz ist einigermaßen brauchbar, der allgemeine und auf Deutschland bezogene Teil ist so mangelhaft, dass er eigentlich besser gelöscht werden sollte. -- 79.255.26.225 13:53, 6. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]

+1 Gibt es Widerspruch, wenn ich mich darum kümmere? --95.115.41.179 07:05, 12. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
+1 b Und nichts für ungut, aber was soll der "Zweite Arbeitsmarkt" mit ehrenamtlicher Tätigkeit zu tun haben (s.o.). Dies ist ein Sammelbegriff für eine bestimmte Ausgestaltung von Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung, vorwiegend aus Deutschland und ist ein politischer Begriff. Früher gestützt auf ABM, seit der Hartz IV Reform auf AGH (= Arbeit gegen Alg2 und Mehraufwand) und eine ganze Reihe von immer neuen personenbezogenen Förderungen (aber immer nur Mindestlohn). Die Werkstätten für Behinderte wurden üblicherweise gar nicht dazugezählt. Und die Maßnahmen des zweiten Arbeitsmarktes sind wirtschaftsfern (= keine Konkurrenz für die Wirtschaft), weil dies so von der Förderbehörde (BA) verlangt und von Kammern und Berufsverbänen formal bestätigt werden muss. Dass es gleichzeitig der öffentlichen Hand durch die niedrige Einstufung zuweilen Geld spart ist ein weiterer Nebenaspekt.

In dieser Form sind sowohl Artikel wie auch obige Bemerkung ziemlich jenseits von gut und böse; gibt es denn jemanden, der sich für diesen Artikel verantwortlich fühlt, und mit dem ich Änderungsvorschläge besprechen kann, ein Autor, ein Portal, ein Projekt? --95.115.41.179 07:15, 12. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]

Abgrenzung zum Dritten Arbeitsmarkt[Quelltext bearbeiten]

Ist das hier Beschriebene nicht vielmehr der Dritte Arbeitsmarkt? Versteht man unter dem Zweiten Arbeitsmarkt nicht Beschäftigungesverhältnisse in der regulären Wirtschaft (gerade im Unterschied zum Dritten), die allerdings von der BfA (eventuell auch anderen sozialen Institutionen) durch "Eingliederungszahlungen" (oder wie die genau heißen) oder ähnliche Mittel gefördert werden (vor dem Mindestlohn konnte man hier eventuell auch noch den Kombilohn einsortieren) gefördert und ansonsten (im Unterschied zum Ersten Arbeitsmarkt) nicht begründet werden würden?--2001:A61:3A6B:B901:4996:8CF8:F57:22BC 15:38, 3. Jan. 2020 (CET)[Beantworten]


Eintrag in Qualitätssicherung 13.03.2021[Quelltext bearbeiten]

Bei der Qualitätssicherung vom 13.03.2021 habe ich diesen Artikel eingetragen. Ich brauche dabei Hilfe, denn ich habe es zum ersten Mal gemacht und finde es schwierig.--Pz~dewiki (Diskussion) 17:43, 13. Mär. 2021 (CET)[Beantworten]