Diskussion:Zweitwohnsitz
Nebenwohnsitz und Zweitwohnsitz sind NICHT gleichbedeutend[Quelltext bearbeiten]
Dieser Artikel sollte geändert werden, da Nebenwohnsitz NICHT gleichbedeutend mit Zweitwohnsitz ist. Ich habe in Stuttgart z.B. einen Nebenwohnsitz, weil ich mich nie für mehr als 3 Monate am Stück hier aufhalte (studiere dual) und muss somit keine Zweitwohnsitzsteuer zahlen, die fällt NUR bei Zweitwohnsitzen an. (nicht signierter Beitrag von 78.42.198.207 (Diskussion) 09:41, 7. Okt. 2010 (CEST))
Hauptwohnsitz im Ausland, Zweitwohnsitz in Deutschland?[Quelltext bearbeiten]
Eine oft diskutierte Frage. Es fehlen Informationen darüber, inwieweit das zulässig ist.--88.73.73.129 11:55, 27. Feb. 2012 (CET)
Wann ist eine Wohnung ein Zweitwohnsitz?[Quelltext bearbeiten]
Hallo zusammen, ich habe nach diesem Artikel gesucht, weil ich eigentlich nachsehen wollte, welches die "rechtlichen Kriterien" sind, damit ein Aufenthaltsort als "Zweitwohnsitz" gilt. Wenn jemand die Wochenenden bei seinen Eltern verbringt, ist das schon ein "Zweitwohnsitz"? Muß jemand für eine bestimmte Zeit (z.B. 3 Monate am Stück) irgendwo dauerhaft sich aufhalten, um einen Zweitwohnsitz zu haben? Wie ist es bei Studenten, die im Rahmen eines Dualen Studiums monatsweise unter der Woche am Studienort sind, dann aber am Wochenende nach Hause fahren? --178.2.116.181 04:19, 23. Feb. 2013 (CET)