„Expertise“ – Versionsunterschied

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{{Dieser Artikel|erläutert den Begriff Expertise. Zum gleichnamigen thailändischen Autorikscha-Hersteller siehe [[Expertise (Unternehmen)]].}}
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Unter '''Expertise''' versteht man ein [[Gutachten]] eines [[Experte]]n. In Anlehnung an den englischen Sprachgebrauch (''engl. "expertise" = Kompetenz, Fachkenntnis'') wird der Begriff zunehmend auch für [[Experte#Expertenwissen|Expertenwissen]] benutzt.
Unter '''Expertise''' versteht man ein [[Gutachten]] einer [[Experte|Expertin]]. In Anlehnung an den englischen Sprachgebrauch (''engl. "expertise" = Kompetenz, Fachkenntnis'') wird der Begriff zunehmend auch für [[Experte#Expertenwissen|Expertenwissen]] benutzt.


Solch ein Gutachten kann zum Beispiel die Echtheit einer seltenen Münze oder Briefmarke bescheinigen; oder es kann sich um die Expertise eines [[Psychologe]]n handeln, deren Zweck die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit einer Person ist.
Solch ein Gutachten kann zum Beispiel die Echtheit einer seltenen Münze oder Briefmarke bescheinigen; oder es kann sich um die Expertise eines [[Psychologe]]n handeln, deren Zweck die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit einer Person ist.

Version vom 28. September 2010, 20:26 Uhr

Unter Expertise versteht man ein Gutachten einer Expertin. In Anlehnung an den englischen Sprachgebrauch (engl. "expertise" = Kompetenz, Fachkenntnis) wird der Begriff zunehmend auch für Expertenwissen benutzt.

Solch ein Gutachten kann zum Beispiel die Echtheit einer seltenen Münze oder Briefmarke bescheinigen; oder es kann sich um die Expertise eines Psychologen handeln, deren Zweck die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit einer Person ist.

Literatur

  • M. Heer, C. Schöbi: Gericht und Expertise. Stämpfli Verlag 2005, ISBN 372728885X
  • P. Sattelmacher, W. Sirp, W. Schuschke: Bericht, Gutachten und Urteil. Eine Einführung in die Rechtspraxis. Vahlen Verlag 2003, ISBN 3800629666
Wiktionary: Expertise – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen