Explosionsdruck
Unter Explosionsdruck versteht man den unter festgelegten Bedingungen ermittelten Druck, der in einem geschlossenen Raum bei der Explosion in einer explosionsfähigen Umgebung bei bestimmter Zusammensetzung auftritt.[1] Die Explosionsdrücke werden dabei als Überdrücke auf den Atmosphärendruck (1 bar) bezogen.
Zu erwartender Explosionsdruck
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der zu erwartende Explosionsdruck ist der maximale Druck, der in einem Anlagenteil bei einem realisierten Schutzkonzept (unter Berücksichtigung der gegebenen Anlagen, Verfahren und aller Betriebsparameter und -zustände) auftreten kann. Der zu erwartende Explosionsdruck kann nicht höher sein als der maximale Explosionsdruck , es sei denn, es ist in der Anlage ein Druck vorhanden, der höher als der Normaldruck (1 bar) ist.
Maximaler Explosionsdruck
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Mit dem maximalen Explosionsdruck bezeichnet man den höchsten ermittelten Explosionsdruck bei oben gegebenen Voraussetzungen.[2]
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Henrikus Steen (Hrsg.): Handbuch des Explosionsschutzes. Wiley-VCH, Weinheim 2000, ISBN 978-3-5272-9848-8.
- W. Bartknecht: Explosionen. Ablauf und Schutzmaßnahmen, Springer Verlag, Berlin / Heidelberg 1978, ISBN 3-540-08675-7.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Sicherheitstechnische Kenngrößen bei nicht-atmosphärischen Bedingungen (abgerufen am 14. Februar 2020)
- Grundlagen Ex-Schutz physikalisch-technische Grundlagen (abgerufen am 14. Februar 2020)
- Sicherheitstechnische Kenngrößen von Stäuben bei nicht-atmosphärischen Bedingungen (abgerufen am 14. Februar 2020)
- Anlagensicherheit und Gasexplosionskenngrößen (abgerufen am 14. Februar 2020)
- Explosionsdruck Tabellen (abgerufen am 14. Februar 2020)
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Arbeitssicherheit, Definition des Explosionsdruckes in Bezug auf Arbeitssicherheit.
- ↑ TRBS 2152 Teil 4 ( vom 2. März 2014 im Internet Archive) Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken, zwei Begriffsbestimmungen.