Führungsgruppe Bereitschaft

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Die Führungsgruppen Bereitschaft (FüGr-Ber) gehörten zur Führung im Katastrophenschutz nach Maßgabe des Bundes.[1] Sie waren also Teil des Zivil- bzw. Bevölkerungsschutzes. Die Führungsgruppen Bereitschaft dienten der Führung von drei Zügen desselben Fachdienstes[1] („Bereitschaft“ genannt als kleinster Taktischer Verband). Im Bedarfsfall war die Führungsgruppe Bereitschaft der TEL unterstellt.

Eine Führungsgruppe Bereitschaft bestand personell aus insgesamt neun Einsatzkräften (Gesamtstärke: 2/2/5/9).[1] Diese verteilten sich auf einen FüKW mit zwei Sprechfunkgerätesätzen (1/1/3/5, d. h. Bereitschaftsführer, ABC-Gruppenführer, zwei Sprechfunker und ein Kraftfahrer/Sanitätshelfer), Pkw (1/1/1/3, darunter der Bereitschaftsführer-Stellvertreter, Verwaltungsführer und ein Kraftfahrer) sowie ein Krad (-/-/1/1, Melder).[1]

Dieses Bundeskonzept für eine Führungsgruppe Bereitschaft existiert gemäß dem Gesetz zur Neuordnung des Zivilschutzes (ZSNeuOG) heute nicht mehr.[2]

Einzelnachweise

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  1. a b c d BBK/BZS: Einheiten und Einrichtungen der Führung im Katastrophenschutz. Stärke- und Ausstattungsnachweisung Führungsgruppe Bereitschaft (FüGr-Ber). STAN-Nr. 102. Stand Mai 1984.
  2. siehe hierzu: Stärke- und Ausstattungsnachweisungen (STAN) für die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes (Memento vom 8. Februar 2016 im Internet Archive).