Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung
Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung (offiziell Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK[1]) ist ein Ausbildungsstandard in der Immobilien- und Finanzdienstleistungsbranche.
Berufsbild
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Qualifikation zum Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung ist eine der Voraussetzungen[2] zur Ausübung des Berufs Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO.
Rechtliches
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Paragraph 34i der Gewerbeordnung, der unter anderem auch die Sachkundeprüfung zum Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung regelt, ist am 21. März 2016 in Kraft getreten.[3][4][5]
Prüfung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Prüfung zum Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung (siehe auch Immobiliendarlehen) wird von den örtlichen Industrie- und Handelskammern (IHK) durchgeführt. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen- und einem praktischen Prüfungsteil.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung - BWV Bildungsverband. In: bwv.de. Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V., abgerufen am 24. Juli 2017.
- ↑ Voraussetzungen für Immobiliardarlehensvermittler - BWV Bildungsverband. In: bwv.de. Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V., abgerufen am 24. Juli 2017.
- ↑ §34i GewO: Diese Immobilienvermittler sind von der Sachkundeprüfung befreit. In: dasinvestment.com. Fonds & Friends Verlagsgesellschaft mbH, 25. Oktober 2015, abgerufen am 29. August 2017.
- ↑ Neue Regeln für Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i GewO). In: handelskammer-bremen.de. Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven, 29. August 2017, abgerufen am 29. August 2017.
- ↑ Neue Regeln für Immobiliar-Darlehensvermittler. In: duesseldorf.ihk.de. Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf, 1. März 2017, abgerufen am 29. August 2017.