Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 30. Januar 2018 um 23:27 Uhr durch Krdbot (Diskussion | Beiträge) (Bot: Entferne 1 Rechts-nach-links-Zeichen). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung
Rechtsform Stiftung des öffentlichen Rechts
Bestehen seit 2017
Sitz Berlin
Zweck Finanzierung von Suche und Betrieb atomarer Zwischen- und Endlager in Deutschland
Vorsitz Anja Mikus
Website www.entsorgungsfonds.de
kein Stifter angegeben

Der Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung („Atomfonds“) mit Sitz in Berlin ist eine 2017 gegründete Stiftung des öffentlichen Rechts, die die langfristige Finanzierung der Endlagerung des deutschen Atommülls sicherstellen soll.

Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima beschloss die Bundesregierung 2011 den Ausstieg Deutschlands aus der Kernenergie. Alle deutschen Kernkraftwerke müssen demnach bis zum Jahr 2022 stillgelegt werden. Für die danach folgende Phase des Abbaus der Anlagen und der Endlagerung des atomaren Abfalls waren die Betreiber der Kernkraftwerke verantwortlich. Allerdings bestanden Befürchtungen, dass die Betreiberunternehmen unter den zu erwartenden Kosten zusammenbrechen könnten. Aus diesem Grund wurde beschlossen, die langfristige Verantwortung von den Betreibern auf den Staat zu verlagern.[1]

Die vier deutschen Kernkraftwerk-Betreiber E.ON, EnBW, RWE und Vattenfall haben dazu am 3. Juli 2017 den gesetzlich festgelegten Grundbeitrag von 17.930.977.226 Euro sowie einen 35 prozentigen Risikozuschlag in Höhe von 6.216.875.476 Euro an die Bundesbank überwiesen.[2] Diese 24,1 Milliarden Euro stellen den Kapitalstock des Atomfonds dar. In der Zukunft soll der Fonds diese Gelder am Kapitalmarkt investieren und mit Hilfe der Kapitalerträge die Suche nach geeigneten Zwischen- und Endlagern finanzieren.

Die Auswahl der Anlageinstrumente dieses ersten deutschen Staatsfonds sollen unter nachhaltigen Kriterien getroffen werden und müssen sich an den ESG (Environment Social Governance) Kriterien orientieren.[3] Der Fonds darf damit nur in Unternehmen investieren, die hohe Standards in den Bereichen Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung erfüllen.

Einzelnachweise

  1. Finanzierung des Kernenergieausstiegs Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
  2. Kernkraftwerksbetreiber haben Einzahlungen an nuklearen Entsorgungsfonds in Höhe von rd. 24 Milliarden Euro geleistet Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
  3. Wie 24 Milliarden Euro sicher und rentabel anlegen? Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 3. Juli 2017