Freiwillige Gerichtsbarkeit
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Freiwillige Gerichtsbarkeit steht für:
- Freiwillige Gerichtsbarkeit (Deutschland)
- Freiwillige Gerichtsbarkeit (Schweiz)
- Verfahren außer Streitsachen (Österreich)
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Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |