Frostempfindlichkeit

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Die Frostempfindlichkeit beschreibt die Eigenschaft eines Bodens oder Baustoffs, durch die Einwirkung von Frost Schaden zu nehmen.[1] Besonders in Böden entsprechender Zusammensetzung (Feinkornanteil, Kornverteilung, Mineralart) kann es bei Zutritt von Wasser und anschließendem Frost zur Bildung von Eislinsen und Eisschichten kommen. Dieser Effekt ist bei der Anlage von Straßen- und Wegebefestigungen unerwünscht, da es infolge der Eislinsenbildung zu Hebungen kommt und auf diesem Weg der Straßenkörper beschädigt wird.

Frostempfindlichkeitsklassen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aus diesem Grund werden Bodengruppen hinsichtlich ihrer Frostempfindlichkeit in drei Klassen eingeteilt. Das zugrundeliegende Regelwerk sind die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten (ZTVE).[2]

Klasse Frostempfindlichkeit Bodengruppe nach DIN 18196 Bodenbezeichnung
F1 nicht frostempfindlich GW, GI, GE, SW, SI, SE grobkörnige Böden: Sande und Kiese
F2 gering bis mittel frostempfindlich TA, OT, OH, OK, (ST, GT, SU, GU)1 ausgeprägt plastische Tone, organogene Böden, (gemischtkörnige Böden)
F3 sehr frostempfindlich TL, TM, UL, UM, UA, OU, ST*, GT*, SU*, GU* sonstige feinkörnige Böden: Tone und Schluffe, gemischtkörnige Böden mit hohem Feinkornanteil

1gehören zu F1, wenn Korngröße < 0,063 mm von 5,0 Gew.-% bei Ungleichförmigkeitszahl ≥ 15,0 oder 15,0 Gew.-% bei Ungleichförmigkeitszahl ≤ 6,0

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Normen und Standards[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau (ZTVE-StB)

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Begriffsbestimmungen, Teil: Straßenbautechnik, 2003, FGSV-Verlag, Begriffsbestimmung „Frostempfindlichkeit“.
  2. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten, 1997, FGSV-Verlag, Seite 24.