„Fruchtaufstrich“ – Versionsunterschied
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Ein Fruchtaufstrich darf z. B. weniger Zucker oder andere Süßungsmittel als in der Verordnung festgelegt enthalten. |
Ein Fruchtaufstrich darf z. B. weniger Zucker oder andere Süßungsmittel als in der Verordnung festgelegt enthalten. |
Version vom 4. März 2009, 15:29 Uhr
Der Fruchtaufstrich ist ein Brotaufstrich aus Zucker und eingekochten Früchten, der nicht in eine der in der Konfitürenverordnung der EG festgelegten Kategorien
— „Konfitüre“ — „Konfitüre extra“ — „Gelee“ — „Gelee extra“ — „Marmelade“ — „Gelee-Marmelade“ — „Maronenkrem“
fällt.
Ein Fruchtaufstrich darf z. B. weniger Zucker oder andere Süßungsmittel als in der Verordnung festgelegt enthalten.