„Fruchtaufstrich“ – Versionsunterschied

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Der '''Fruchtaufstrich''' ist ein [[Brotaufstrich]] aus [[Zucker]] und eingekochten Früchten, der nicht in eine der in der [[Konfitürenverordnung]] der EG festgelegten Kategorien wie [[Marmelade]], [[Konfitüre]], [[Gelee]] oder [[Maronenkrem]] fällt.
Der '''Fruchtaufstrich''' ist ein [[Brotaufstrich]] aus [[Zucker]] und eingekochten Früchten, der nicht in eine der in der [[Konfitürenverordnung]] der EG festgelegten Kategorien
[[„Konfitüre“]]
[[„Konfitüre extra“]]
[[„Gelee“]]
— [[„Gelee extra“]]
— [[„Marmelade“]]
— [[„Gelee-Marmelade“]]
— [[„Maronenkrem“]]

fällt.


Ein Fruchtaufstrich darf z. B. weniger Zucker oder andere Süßungsmittel als in der Verordnung festgelegt enthalten.
Ein Fruchtaufstrich darf z. B. weniger Zucker oder andere Süßungsmittel als in der Verordnung festgelegt enthalten.

Version vom 4. März 2009, 15:29 Uhr

Der Fruchtaufstrich ist ein Brotaufstrich aus Zucker und eingekochten Früchten, der nicht in eine der in der Konfitürenverordnung der EG festgelegten Kategorien

„Konfitüre“„Konfitüre extra“„Gelee“„Gelee extra“„Marmelade“„Gelee-Marmelade“„Maronenkrem“

fällt.

Ein Fruchtaufstrich darf z. B. weniger Zucker oder andere Süßungsmittel als in der Verordnung festgelegt enthalten.