„Geschäftsbrief“ – Versionsunterschied
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Diese Festlegungen gelten nicht nur für den Papierbrief, sondern auch für Faxe. Für E-Mails gibt es eine vergleichbare Regelung, siehe ''[[Signatur (E-Mails im Geschäftsverkehr)]]''. Zur handelsrechtlichen Aufbewahrungsfrist und -pflicht siehe [[Handelsbrief]]. |
Diese Festlegungen gelten nicht nur für den Papierbrief, sondern auch für Faxe. Für E-Mails gibt es eine vergleichbare Regelung, siehe ''[[Signatur (E-Mails im Geschäftsverkehr)]]''. Zur handelsrechtlichen Aufbewahrungsfrist und -pflicht siehe [[Handelsbrief]]. |
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== Gepflogenheiten == |
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Üblicherweise gelten spezielle Stilformen und -vorlagen; die Gestaltung von Geschäftsbriefen wird in Deutschland durch das [[Deutsches Institut für Normung|Deutsche Institut für Normung]] (DIN) in [[DIN 5008]] geregelt. |
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Ein wichtiges Merkmal eines Geschäftsbriefes ist die zwingende Einhaltung der Höflichkeitsformen. |
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Als eine häufige Spezialform kann z. B. das [[Angebot (Betriebswirtschaftslehre)|Angebotsschreiben]] angesehen werden. |
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DIN 5008 regelt den inhaltlichen und formalen Aufbau eines Geschäftsbriefes, dabei finden folgende Briefbausteine Verwendung: |
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* [[Absender]]angaben, |
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* [[Kalenderdatum]], |
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* [[Postempfänger|Empfängerdaten]], |
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* [[Betreff]], |
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* [[Anrede]], |
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* [[Text]], |
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* [[Schlussformel]] („[[Grußformel (Korrespondenz)|Gruß]]“), |
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* [[Unterschrift]], |
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* [[Addendum|Anlagenvermerk]], |
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* [[Verteiler]]vermerk |
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[[DIN 5008]] findet bei der Gestaltung des Drucks Verwendung. Dort sind genaue Maße für die Aufteilung von DIN-A4-Seiten angegeben. Unter anderem ist geregelt, dass der linke Seitenrand 2,41 cm beträgt. Für den rechten Seitenrand wurden mindestens 0,81 cm festgelegt. |
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{{Überarbeiten}} |
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Bei Falzmarken gilt zur Größe: Höhe 0 Breite 0,64 cm Layout/ Weitere: Horizontal 0 cm |
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Vertikal 10,5 cm bzw. 21 cm Auf Seite stellen |
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Lochmarke für den Locher Höhe 0 Breite 0,64 cm Layout/ Weitere: Horizontal 0 cm |
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Vertikal 14,85cm |
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Bei der Bezugszeichenzeile: 11 cm lang, 1 cm hoch. |
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Sie besteht aus 4 Spalten ''(1.Ihr Zeichen, Ihre Nachricht| 2.Unser Zeichen, unsere Nachricht| 3.Telefon, Name| 4. Datum) |
Version vom 16. Januar 2012, 14:36 Uhr
![](http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/3/37/BriefkopfR%C3%BCschwerke.jpg/220px-BriefkopfR%C3%BCschwerke.jpg)
Als Geschäftsbrief wird die Briefform zwischen „Geschäftspartnern“ (Geschäft – Geschäft, aber auch Privatperson – Geschäft und umgekehrt) bezeichnet.
Gesetzliche Bestimmungen zum Geschäftsbrief
Ein Gewerbetreibender muss gemäß Handelsrecht seinem Gegenüber in Geschäftsbriefen bestimmte Mindestinformationen mitteilen. Näheres regeln § 37 a Handelsgesetzbuch, § 80 Abs. 1, S. 1 Aktiengesetz sowie § 35 a Abs. 1, S. 1 GmbH-Gesetz. Das Handelsgesetzbuch legt beispielsweise fest, dass ein Geschäftsbrief folgende Informationen enthalten muss:
- Unternehmen
- Rechtsform des Unternehmens
- Sitz (juristische Person)
- Registergericht
- Nummer, unter der die Firma im Handelsregister eingetragen ist
- Name(n) des (der) Geschäftsführer(s)
Diese Festlegungen gelten nicht nur für den Papierbrief, sondern auch für Faxe. Für E-Mails gibt es eine vergleichbare Regelung, siehe Signatur (E-Mails im Geschäftsverkehr). Zur handelsrechtlichen Aufbewahrungsfrist und -pflicht siehe Handelsbrief.