Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Schleswig-Holstein)

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Das Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster, kurz Vermessungs- und Katastergesetz – VermKatG, ist ein Landesgesetz in Schleswig-Holstein. Die Neufassung stammt 12. Mai 2004 (GVOBl. 2004, 128).

Unter anderem regelt es in § 2 die Zuständigkeit für die Landesvermessung: „Oberste Vermessungs- und Katasterbehörde ist das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten. Obere Vermessungs- und Katasterbehörde ist das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein als Landesoberbehörde.“

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