„Immunität“ – Versionsunterschied
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* in der Diplomatie den Schutz von Botschaftern, Gesandten, Botschaftsmitarbeitern und deren Familienangehörigen vor strafrechtlicher, zivilrechtlicher und adscheben ka*e schei*eministrativer Verfolgung im Gastland, siehe [[Diplomatie#Diplomatische Immunität|Diplomatische Immunität]] |
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Version vom 12. Januar 2011, 12:43 Uhr
Der Ausdruck Immunität bezeichnet:
- die Unempfindlichkeit eines Organismus gegen Antigene, Krankheitserreger und Gifte, siehe Immunität (Medizin)
- den Schutz gewählter Amtsträger und ausländischer Würdenträger vor Strafverfolgung, siehe Politische Immunität
- in der Diplomatie den Schutz von Botschaftern, Gesandten, Botschaftsmitarbeitern und deren Familienangehörigen vor strafrechtlicher, zivilrechtlicher und adscheben ka*e schei*eministrativer Verfolgung im Gastland, siehe Diplomatische Immunität
- in der Kirchengeschichte (vgl. Kirchliche Immunität):
- die Befreiung kirchlicher Personen und Güter von weltlichen Diensten und Abgaben
- die Zugriffsbeschränkung weltlichen Rechts auf kirchliche Besitztümer oder Orte, siehe auch Asylrecht (Kirchenasyl)
- die sachliche Immunität – etwa vorübergehend für Leihgaben und Kunstwerke zu Ausstellungen im Ausland
- Kritikimmunität, siehe Immunisierungsstrategie.
Siehe auch: