Kanzelrecht

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Kanzelrecht bezeichnet das Recht zur Predigt im Bereich einer Pfarrstelle. In der Evangelischen Kirche in Deutschland haben Pfarrer im Bereich der ihnen übertragenen Pfarrstelle das ausschließliche Recht auf die Inanspruchnahme der zur Pfarrstelle gehörenden Kanzel bei der Ausübung der öffentlichen Wortverkündigung.[1] Das Kanzelrecht ist Teil des Parochialrechts.[2]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Kirchliches Gesetz zur Einführung eines einheitlichen Pfarrdienstrechts und Ausführungsgesetz zum Kirchengesetz zur Regelung der Dienstverhältnisse der Pfarrerinnen und Pfarrer in der Evangelischen Kirche in Deutschland - Ausführungsgesetz Pfarrdienstgesetz der EKD (AG-PfDG.EKD) - Kirchenrecht Online-Nachschlagewerk. Abgerufen am 28. Oktober 2017.
  2. Hinweise zum Umgang mit Abmeldescheinen (Dimissoriale) zu Amtshandlungen und zum Kanzelrecht. In: Amtsblatt Nr. 6. Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, 15. Juni 2012, abgerufen am 28. Oktober 2017.