Kategorie:Anbau von Gewürzpflanzen

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Definition: Diese Kategorie beinhaltet den Anbau von Pflanzen zur Herstellung von Getränken als Wirtschaftszweig der Gruppe 01.28 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft/NACE 2.[1] Sie beinhaltet auch Pflanzen für aromatische, narkotische und pharmazeutische Zwecke.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. 01.18 Anbau von Gewürzpflanzen, Pflanzen für aromatische, narkotische und pharmazeutische Zwecke, auf ec.europa.eu

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