Kategorie Diskussion:Individualarbeitsrecht (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Rechtswissenschaft
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Lemmabildung[Quelltext bearbeiten]

Wenn ich´s recht verstanden habe, müsste eigentlich (fast) jedes der hier aufgeführten Lemmata den Zusatz haben "... (deutsches Arbeitsrecht)", da fast alle ihr Pendant in der schweizerischen bzw. österreichischen Rechtsordnung haben dürften.

Wo steht noch einmal das Procedere beschrieben, wie man ein bestehendes Lemma unter Mitnahme der Versionsgeschichte umbenennt? Oder lieber es so lassen, wie es ist?

--Rechtswissenschaft (Diskussion) 22:51, 5. Feb. 2015 (CET)Beantworten