Kategorie Diskussion:Rechtsextreme Musik

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 Info: Umbenennungsantrag vom 13. März 2009

Umbenennen in 'Kategorie:Rechtsradikale Musik[Quelltext bearbeiten]

Nicht jeder der genannten Musikanten befürwortet Gewalt (was laut Radikalismus und Extremismus und insbesondere Rechtsradikalismus das ausschlaggebende Kriterium für Extremismus ist). Rechtsradikal wäre daher der passendere Begriff.

Ich zitiere um der Klarheit willen auch hier die Definition des bundesdeutschen Verfassungsschutzes:

Was ist der Unterschied zwischen radikal und extremistisch? Als extremistisch werden die Bestrebungen bezeichnet, die gegen den Kernbestand unserer Verfassung - die freiheitliche demokratische Grundordnung - gerichtet sind. Über den Begriff des Extremismus besteht oft Unklarheit. Zu Unrecht wird er häufig mit Radikalismus gleichgesetzt. So sind z.B. Kapitalismuskritiker, die grundsätzliche Zweifel an der Struktur unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung äußern und sie von Grund auf verändern wollen, noch keine Extremisten. Radikale politische Auffassungen haben in unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung ihren legitimen Platz. Auch wer seine radikalen Zielvorstellungen realisieren will, muss nicht befürchten, dass er vom Verfassungsschutz beobachtet wird; jedenfalls nicht, solange er die Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung anerkennt. <ref>Quelle: http://www.verfassungsschutz.de</ref>

Gewiss, der eine oder andere Musiker mag tatsächlich, im verborgenen oder expressis verbis, rechtsextrem sein. Aber wer legt die Grauzone fest? Mit rechtsradikal vergeben wir uns nichts, weil dieser Oberbegriff alle Musikanten zu recht einschließt. Umgangssprache? Nein Danke!