Kategorie Diskussion:Verfassungsgericht

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Ich schlage vor, die Kategorie einzuengen auf die Kategorie:Verfassungsgerichte in Deutschland als Unterkategorie von Kategorie:Gericht (Deutschland). In anderen Staaten ist die Lage zu vielschichtig. Die dortigen Verfassungsgerichte sollten in die umfassendere Kategorie:Oberstes Gericht. Vgl. zu dem Problem Supreme Court/Verfassungsgericht die Zweispaltung nach Rechtskreisen im Artikel Oberstes Gericht.Pelagus 22:21, 22. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Die Artikel der nationalen Verfssungsgerichte in Kategorie:Gericht nach Staat legt eigentlich nahe dass "Verfassungsgericht" die gängigere Bezeichnung ist (gegenüber "Oberstes Gericht") 65.9.61.253 18:56, 16. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

.. wegen nationaler VfG. --Dendrolo 08:16, 28. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Die Alphabetisierung ist verwirrend und uneinheitlich. Wenn die Gerichte unter dem ersten Buchstaben des Landes erscheinen, denen sie gehören, sollte dieses Land zumindest in Klammern hinter dem Namen des Gerichts angeführt werden, und die Logik sollte oben beschrieben werden. Ansonsten sollte alles einfach nach Anfangsbuchstaben des Gerichts aufgelistet werden. Millberlin (Diskussion) 18:38, 7. Sep. 2014 (CEST)[Beantworten]