Kirchenfabrik
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Der Begriff Kirchenfabrik steht für:
- das Kirchengebäude sowie das für dessen Unterhaltung bestimmte Vermögen, auch Fabrikgut genannt
- eine besondere Rechtsform in Belgien, siehe Kirchenfabrik (Belgien)
- eine besondere Rechtsform im Großherzogtum Luxemburg, siehe Kirchenfabrik (Luxemburg)