Kommerzienrat

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Kommerzienrat, in Österreich der Kommerzialrat, ist ein Ehrentitel, der im Deutschen Reich vor allem bis 1919 an Persönlichkeiten der Wirtschaft verliehen wurde. Die Ehrung erfolgte erst, und zwar keineswegs automatisch, nach erheblichen „Stiftungen für das Gemeinwohl“.

Die nächsthöhere Stufe, der Geheime Kommerzienrat (vgl. auch Geheimrat) machte „hoffähig“, d. h., dem Geehrten, seiner Frau und den Töchtern wurden der Zugang zum gesellschaftlichen Leben am Fürstenhof gewährt.

Die Abschaffung des Titels beruhte auf der Verfassung des Deutschen Reiches von 1919, die in Artikel 109 Absatz 4 bestimmte: „Titel dürfen nur verliehen werden, wenn sie ein Amt oder einen Beruf bezeichnen; akademische Grade sind hierdurch nicht betroffen.“ Trotzdem wurde der Titel von den einzelstaatlichen Regierungen in teilweise erheblichen Umfang weiter verliehen (so in Bayern[1] allein in den Jahren 1920–1925 in 318 Fällen).

In Österreich wird der Kommerzialrat nach wie vor verliehen.

Geheime Kommerzienräte

Die Personen werden mit den Daten: Vorname, Nachname, Lebensdaten, Beruf bzw. Funktion und maßgeblicher Wirkungsort, sortiert nach dem Nachnamen aufgelistet.

Kommerzienräte

Die Personen werden mit den Daten: Vorname, Nachname, Lebensdaten, Beruf bzw. Funktion und maßgeblicher Wirkungsort, sortiert nach dem Nachnamen aufgelistet.

Einzelnachweise

  1. http://www.bundesarchiv.de/aktenreichskanzlei/1919-1933/1011/lut/lut1p/kap1_2/para2_14.html, Fußnote 12
  2. 500 Jahre Chronik der Familie Kühn Verlag Reinhold Kühn von 1914, Seite 79
  3. Deutsches Biographisches Jahrbuch. Überleitungsband 2: 1917–1920

Siehe auch