Konzil von Pavia

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Als Synode von Pavia oder Konzil von Pavia werden eine Reihe von mittelalterlichen Kirchenversammlungen in der Stadt Pavia bezeichnet.

Als ehemalige Hauptstadt des Langobardenreiches und bis 1024 fränkische Krönungsstadt war Pavia im hohen Mittelalter einer der bevorzugten Orte für Kirchenversammlungen.

Frühe Versammlungen

Bereits 698 hatte dort eine erste Kirchenversammlung stattgefunden. Eine Synode in Pavia 850 untersagte den Bischöfen die Jagd.[1]

Im Februar 997 rief Gregor V. zu einer römischen Synode auf. Diese richtete sich unter anderem gegen Erzbischof Giselher von Magdeburg, dem man vorwarf, dass er seine bisherige Diözese Merseburg unrechtmäßig verlassen hätte. Sollte er sich nicht dem Urteil des Papstes beugen, wurden ihm schwere Kirchenstrafen angedroht. Außerdem wurden die französischen Bischöfe, die der Ehe des französischen Königs zugestimmt haben, exkommuniziert.[2]

Im Jahr 998 hatte Otto III. auf einer Synode in Pavia eine Bestimmung zur Wiedergewinnung entfremdeter Kirchengüter beschließen lassen. Der Kaiser warf dem hohen Klerus vor, dass sie Kirchengüter nicht zum Nutzen der Kirche, sondern aus Gewinnstreben, Verwandtschaft oder Freundschaft verleihen würden.[3]

Synoden von 1018 und 1022

In einer Versammlung von 1018 waren Fragen der Kirchenreform behandelt worden. Heinrich II. und Papst Benedikt VIII. hielten 1022 eine gemeinsame Kirchenversammlung in Pavia ab. Auf dieser wurden die Reformbestrebungen aufgegriffen. So wurde unter anderem der Zölibat bis zum Subdiakon wiederholt. Verhandelt wurde im Wesentlichen über den Rechtsstatus der Kinder, die aus dem Zusammenleben eines unfreien Priesters und einer freien Frau hervorgegangen waren. Besonders der Verlust von Kirchenvermögen durch Güterentfremdung durch Priesterkinder wurde beklagt. Die Kinder sollten danach Unfreie der Kirche werden. Über die Priesterkinder aus der Verbindung eines freien Priesters und einer freien Frau wollte der Papst erst bei einer der kommenden Synoden entscheiden.[4]

Synode von 1046

Heinrich III. berief 1046 eine Versammlung ein, die von Bischöfen aus Oberitalien, Burgund und Deutschland besucht wurden. Aus Italien stammten 29, aus Burgund 2 und aus Deutschland 8 Erzbischöfe oder Bischöfe.[5] Dort hielt der Kaiser eine große Rede gegen die Simonie und betonte, nie Geld für ein kirchliches Amt angenommen zu haben.[6]

Synode von 1159

Friedrich I. hat 1159 zur Beseitigung des Schismas (Alexander III., Viktor IV.) einberufen. Die Versammlung begann im Januar 1160. Anwesend waren etwa 50 Bischöfe vornehmlich aus Deutschland und dem nördlichen Italien. Es waren zwar Gesandte anderer Länder anwesend, aber der Klerus aus England und Frankreich war nicht anwesend. Zu der Versammlung erschien Viktor IV., während Alexander III. fernblieb. Die Versammlung erkannte schließlich Viktor als Papst an und bannte Alexander. Dieser hat seinerseits den Kaiser, dessen Ratgeber und Viktor exkommuniziert. Damit waren die Fronten zwischen beiden Lagern weiter verhärtet und das Schisma hat sich verfestigt.[7] Später wurde Alexander vom englischen, französischen, irischen, norwegischen sowie spanischen Klerus anerkannt und setzte sich 1176 endgültig durch.

Konzil von Pavia-Siena 1423

Papst Martin V. berief die nach dem Decretum frequens turnusmäßig anstehende Synode 1423 nach Pavia ein. Themen waren die anhaltende Gefahr durch die Hussiten, ein Schisma mit Benedikt XIII und natürlich die Kirchenreform. Die Versammlung wurde aus verschiedenen Gründen nach Siena verlegt. Die Einteilung der Konzilsteilnehmer in Nationen erwies sich als Konfliktherd. Hinzu kam ein Streit zwischen der Mehrheit, die den Vorrang des Konzils gegenüber dem Papst betonte, und einer Minderheit und dem Papst selbst, der den päpstlichen Vorrang betonte. Die Versammlung wurde auch aufgelöst, weil sich Alfons V. von Aragon auf Seiten des Gegenpapstes stellte.[8]

Literatur

Einzelnachweise

  1. Thomas Szabo: Die Kritik der Jagd. Von der Antike zum Mittelalter. In: Jagd und höfische Kultur im Mittelalter. Göttingen, 1997 S.180 Des Weiteren wurde der Missbrauch von Geistlichen als Vermögensverwalter verboten. Artikel Eigenkirchenwesen In: Theologische Realenzyklopädie Teil 1 Berlin, 1993 S.401
  2. Joachim Ehlers, Heribert Müller, Bernd SchneidmüllerDie französischen Könige des Mittelalters. München, 1996 S.95
  3. Gerd Tellenbach: Die westliche Kirche vom 10. bis zum frühen 12. Jahrhundert. Göttingen, 1988 S.79
  4. Gerd Tellenbach: Die westliche Kirche vom 10. bis zum frühen 12. Jahrhundert. Göttingen, 1988 S.137
  5. Gerd Tellenbach: Die westliche Kirche vom 10. bis zum frühen 12. Jahrhundert. Göttingen, 1988 S.52
  6. Gerd Tellenbach: Die westliche Kirche vom 10. bis zum frühen 12. Jahrhundert. Göttingen, 1988 S.122
  7. Bernhard Schimmelpfennig: Könige und Fürsten, Kaiser und Papst nach dem Wormser Konkordat. Göttingen, 1996, S. 36.
  8. Klaus Schatz: Allgemeine Konzielen . Brennpunkte der Kirchengeschichte. Paderborn, 1997 S.147f.