Landtag des Hochstifts Münster
Der Landtag des Hochstiftes Münster war im Mittelalter und der frühen Neuzeit die Versammlung der Stände im Hochstift Münster.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bereits um 1212 lud der Bischof von Münster zu einer Versammlung von Geistlichen und Ministerialen ein, bei der über die Stiftsangelegenheiten beraten wurde. Als Beratungsort wählte man Wolbeck, Münster oder Roxel, wie aus Urkunden hervorgeht. Im August 1267 taucht in den Annalen zum ersten Mal der Name „Larbroke“ auf. Dort wurde von 1267 bis 1618 der Landtag auf einer Waldlichtung abgehalten. Man wählte diesen Ort, weil er genau in der Mitte der drei Gaue Dreingau, Stevergau und Scopinggau lag.
Zum Landtag lud der Bischof nunmehr das Domkapitel, die Ritterschaft und die Städtevertreter des Stiftes. Der Landtag regelte das Steuerrecht und ab 1447 auch das Fehdewesen.
Mit Beginn des Dreißigjährigen Krieges trafen sich die Deputierten in dem besser geschützten Münster. Der letzte Landtag von Laerbrock wurde am 21. August 1668 auf Veranlassung Fürstbischofs Christoph Bernhard von Galen abgehalten.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Marcus Weidner: Die Matrikel der landtagsfähigen (und „dubiosen“) Häuser des Fürstbistums Münster von 1704. Entstehungsursachen – Prüfverfahren – Funktion – Verzeichnis (mit einer Liste der um 1655 zum Landtag verschriebenen Mitglieder der Münsterschen Ritterschaft), in: Westfälische Zeitschrift, Jg. 147 (1997), S. 93–178.
- Marcus Weidner: Landadel in Münster 1600–1760. Stadtverfassung, Standesbehauptung und Fürstenhof (= Quellen und Forschungen zur Geschichte der Stadt Münster, Neue Folge, Bd. 18). Aschendorff, Münster 2000.