Laufschreiben

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Für die Nachfrage nach dem Verbleib von Postsendungen gibt es besondere Formblätter.

Laufschreiben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Auf Antrag des Absenders oder des Empfängers kann ein Nachforschungsauftrag nach einer vermissten Postsendung gestellt werden. Für gewöhnliche Briefsendungen ohne Nachnahme erfolgt die Nachforschung auf Grund eines Fragebogens, bei den anderen Sendungen auf Grund eines Nachfrageschreibens.

Die Nachforschung nach einem gewöhnlichen Brief erstreckt sich auf das Einlieferungs- und das Bestimmungs-Postamt, bei umfangreichen Briefen noch bei den jeweils zuständigen Rückbriefstellen. Häufen sich die Verluste sowie bei Briefsendungen mit Geld oder wertvollem Inhalt wird, wenn der Fragebogen keinen Erfolg gebracht hat, ein Nachfrageschreiben ausgestellt und allen Postämtern auf dem vermutlichen Leitweg zugeführt. Bei Einschreib- und Wertsendungen wird zusätzlich vom Empfänger eine Erklärung des Nichterhalts eingeholt und, wenn nötig, das Ersatzverfahren eingeleitet.

Für Nachfragschreiben über Postanweisungen und Zahlkarten ist das Postscheckamt zuständig.

Ergibt sich kein Verschulden der Post wird vom Antragsteller eine Nachforschungsgebühr erhoben.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Handwörterbuch des Postwesens
    • 1. Auflage: Laufschreiben (-zettel); siehe: „Fragebogen und Laufschreiben“; S. 237–238
    • 2. Auflage: Laufschreiben, siehe: „Nachfragen nach dem Verbleib von Postsachen“; S. 442–443

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]